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EuGH sieht Wolfsmanagement in Finnland kritisch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat sich mit einem Urteil zur Wolfsjagd in Finnland zu den Voraussetzungen einer Ausnahme vom strengen Schutz nach der FFH-Richtlinie geäußert. Ausnahmen sind danach aus vielen Gründen möglich, die Anforderungen an eine solche Entscheidung sind jedoch hoch. Zudem lässt das Urteil Raum für juristische Auseinandersetzungen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Wolfsjagd in Finnland klargestellt, dass eine behördliche Entscheidung über eine Ausnahme vom strengen Schutz nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aus vielerlei Gründen möglich ist, aber strengen Anforderungen unterliegt. Finnland hatte eine Ausnahme zugelassen, um illegale Tötungen zu verhindern und der Bevölkerung Handlungsspielraum zu ermöglichen. Der EuGH sieht dieses Vorgehen kritisch. (weiterlesen)

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