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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Doppelter Grundbetrag: Revierinhaber können noch 2019 Überprüfungsantrag stellen

Laut Urteil des Bundessozialgerichts ist ein doppelter Grundbeitrag der Berufsgenossenschaft unzulässig, wenn mehrere benachbarte Reviere einheitlich bewirtschaftet werden.

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Das Bundessozialgericht hatte im August entschieden, dass Inhaber mehrerer benachbarter Reviere, die einheitlich bewirtschaftet werden, nicht mehrfach zu den Grundbeiträgen für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft herangezogen werden dürfen. (vgl. top agrar 10/2019)

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) hatten das Urteil begrüßt. In dem Verfahren, das der BJV als Musterprozess geführt hat, sagte das Bundessozialgericht in Kassel sehr deutlich, dass einheitlich bewirtschaftete Reviere eines Jagdausübungsberechtigten (Revierinhabers) auch nur als ein Unternehmen angesehen werden dürfen. Weil in der Regel in so einem Fall bestandskräftige "Zuständigkeitsbescheide" vorliegen, die einer unmittelbaren Anwendung dieser Rechtsprechung im Wege stehen, müssen in einem vorgeschalteten Verfahren diese Bescheide überprüft werden.  (weiterlesen)

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