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Justizopfer? Jäger aus Burgsinn wurde zum Wilderer und ist Waffenschein los

Im April dieses Jahres ist für Erhard Reusch eine Welt zusammengebrochen. Der bis dahin unbescholtene Burgsinner, der 40 Jahre Jagdaufseher und unter anderem 30 Jahre Leiter der Rotwild-Hegemeinschaft Sinngrund-Süd war, gilt seither vor dem Gesetz als Jagdwilderer. Sein Vergehen: Im Oktober 2018 hatte er einen Hirsch mehr geschossen, als nach dem Abschussplan erlaubt. Es folgte ein Strafverfahren; am 4. April wurde das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen rechtskräftig. Der 76-Jährige sieht sich als Justizopfer.

Zweierlei Jägerrecht

An einem Pfahl bei den Burgsinner Fischteichen auf seinem Grund weist Erhard Reusch auf das in seinen Augen empörende Unrecht hin: Zeitungsartikel, die auf unterschiedliche Richtersprüche hinweisen, von "zweierlei Jägerrecht im Freistaat" ist die Rede. Das Urteil gegen Erhard Reusch lautete auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen - ab dieser Tagessatzhöhe ziehen die Behörden automatisch die Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit ein. Der Forstbetrieb Oberammergau hingegen, der 68 Hirsche im Jagdjahr 2013/2014 zu viel geschossen hatte, kam dafür 2015 mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und 10 000 Euro Bußgeld davon. Ein "Jagdskandal", wie zum Beispiel der "Müncher Merkur" schrieb. (weiterlesen)

Hegeabschuss