Änderungsantrag spart Geld
Das Bundessozialgericht hatte im August entschieden, dass Inhaber mehrerer Reviere, die einheitlich bewirtschaftet werden, nicht mehrfach zu den Grundbeiträgen für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft herangezogen werden dürfen.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) hatten das Urteil begrüßt. In dem Verfahren, das der BJV als Musterprozess geführt hat, sagte das Bundessozialgericht in Kassel sehr deutlich, dass einheitlich bewirtschaftete Reviere eines Jagdausübungsberechtigten (Revierinhabers) auch nur als ein Unternehmen angesehen werden dürfen. (weiterlesen)