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Gesundheit bei der Jagd: SVLFG befürwortet Recht auf Schalldämpfer

Der Schussknall von Jagdwaffen schädigt über kurz oder lang das Gehör des Jägers. Die SVLFG fordert daher die generelle Erlaubnis zum Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd.

Im November letzten Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einem Jäger das Bedürfnis, sein Gehör durch einen Schalldämpfer zu schützen, abgesprochen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau spricht sich dennoch für eine generelle Erlaubnis zum Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagdausübung aus.

Viele Landesregierungen haben bereits ihre Jagdgesetze geändert und erlauben den Einsatz von Schalldämpfern an Jagdwaffen. Aus Sicht der SVLFG sollte bei der Genehmigung von Schalldämpfern das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass der Schussknall von Jagdwaffen über kurz oder lang das Gehör des Jägers schädigt. Zudem gefährdet und belastet der Schusslärm die Treiber, Hundeführer und unbeteiligte Dritte.  (weiterlesen)

Sozialversicherung für Landwirtschaft