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Neuregelung zum Wolf schafft Rechtssicherheit

Der Bundestag hat neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf beschlossen. Das Bundesnaturschutzgesetz wird in diesem Zuge geändert.
Bundestag beschließt Änderung des Naturschutzrechts
Der Bundestag hat heute neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf beschlossen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werden berechtigte Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhaltung und der Schutz des Wolfs als streng geschützter Tierart in einen angemessenen Ausgleich gebracht. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Neuregelung zeigt, dass wir berechtigte Sorgen der Bevölkerung und die Interessen der Weidetierhaltung ernst nehmen. Dies schließt auch die Hobbytierhalter ein. Der Herdenschutz ist dabei von zentraler Bedeutung, denn Nutztierrisse in Wolfsgebieten lassen sich nur durch gute und flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen effektiv verhindern. Daher habe ich mich gemeinsam mit meiner Amtskollegin Julia Klöckner auch dafür eingesetzt, dass die Finanzierungsmöglichkeiten etwa für Herdenschutzhunde und --zäune auf europäischer und nationaler Ebene verbessert werden. Dies betrifft sowohl die Kosten für die Anschaffung als auch den Aufwand für die laufende Unterhaltung." (weiterlesen)

Bundestag Foto: Wikipedia