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Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. zum gestern verabschiedeten Änderungsgesetz zum BNatSchG

„Weidetiere haben dasselbe Recht auf Tierschutz wie Wölfe.“ So die Unionsfraktionsvize Connemann zu dem gestern im Bundestag verabschiedeten Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Kaum ein anderer Satz verdeutlicht besser das große Dilemma und die zahlreichen Missverständnisse in der seit Monaten laufenden Diskussion um den Wolf, die gestern mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ein vorläufiges Ende gefunden haben.

Selbstverständlich haben alle Tiere ein Recht auf Tierschutz, und es wäre schön, wenn dieses Recht in Deutschland tatsächlich selbstverständlich wäre und so vehement für alle Nutztiere eingefordert würde, wie dies zurzeit im Falle der Weidetiere geschieht. In Bezug auf den inzwischen als Problemfall abgestempelten Wolf wird dabei aber übersehen, dass der Wolf einem speziellen Schutz unterfällt, nämlich dem Artenschutz. Mithilfe der speziellen Regelungen des Artenschutzrechtes soll die Erhaltung bestimmter gefährdeter Tierarten sichergestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das Artenschutzrecht ein gestuftes Schutzsystem auf, um überlebensfähige Populationen bestimmter gefährdeter Arten zu erhalten.
Der Wolf unterliegt in diesem Schutzsystem der höchsten Schutzstufe. Im Rahmen dieses besonderen Artenschutzes besteht nach Artikel 12 FFH Richtlinie auch ein individuenbezogener Schutz in Bezug auf geplante Tötungen. Bei einer Abwägung der Schutzinteressen beider Tierarten muss dieser Schutzstatus zwangsläufig mit einbezogen und insbesondere berücksichtigt werden, dass nach dem europäischen Artenschutzrecht die Tötung eines streng geschützten Tieres aus Gründen des Schutzes anderer Tiere - abgesehen von dem Schutz wildlebender Tiere - nicht gerechtfertigt ist, denn anderenfalls macht Artenschutz keinen Sinn.
Tierschutz obliegt nach der Tierschutznutztierhaltungsverordnung dem Halter der Tiere, Herdenschutz als Alternative zur Tötung obliegt ebenfalls dem Halter. (weiterlesen)

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. Foto: Wikipedia