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ASP: Bis zu 30.000 Euro Strafe für Jäger in Brandenburg

Die Ausbreitung der ASP hat zunehmend verwaltungsrechtliche Folgen. In Brandenburg gibt es neue Verordnungen für die Jäger.

Die Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs, die entlang der polnischen Grenze liegen, haben Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen für die Jagdausübungsberechtigten angeordnet. Diese verpflichten die Jäger, verstärkt auf Schwarzwild zu jagen. Die Verfügungen beruhen auf der Schweinepest-Verordnung und einem Erlass des Verbraucherschutzministeriums Brandenburg, welchen das Ministerium bereits vergangene Woche angekündigt hatte.

Begründung hierfür sei der Nachweis der Afrikanischen Schweinepest im Nachbarland Polen, nur ca. 40 Kilometer vor der Landesgrenze zu Brandenburg entfernt. In der Allgemeinverfügung wird die flächendeckende verstärkte Bejagung sowie die Anzeige, Kennzeichnung und Probenahme jedes verendet aufgefundenen Wildschweins angeordnet. Das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) ist in Alarmbereitschaft und kündigte verschiedene Maßnahmen an.

Auch Unfallwild muss beprobt werden  (weiterlesen)

Jäger Foto: Wikipedia