Landkreis Erding rüstet sich für den Ernstfall - Kampf gegen die Schweinepest: Jäger dürfen jetzt Nachtzielgeräte einsetzen
Die Afrikanische Schweinepest rückt immer näher. Der Landkreis Erding rüstet sich für den Ernstfall - auch dank einer Gesetzesnovelle, die Jägern den Einsatz von Nachtzielgeräten erlaubt.
Erding – Der Gesetzgeber hat den Jägern kurz vor Weihnachten buchstäblich eine neue Waffe im vorbeugenden Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) an die Hand gegeben: Jagdscheininhaber dürfen auf Antrag Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräte einsetzen. Das war bis dato streng verboten, teils fielen die Geräte, die die Tiere auch bei Dunkelheit sichtbar machen, unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Nun hat der Bundesrat einer Gesetzesänderung den Weg bereitet.
Afrikanische Schweinepest: Zuletzt in Polen nachgewiesen
„Wir können bei besonderen Problemlagen entsprechende Anträge genehmigen“, berichtet Landrat Martin Bayerstorfer (CSU). Und eine „besondere Problemlage“ kann bei der Bejagung von Wildschweinen vorliegen – ein Mittel, um den Einzug der ASP in den Landkreis zu verhindern. Der Jagdbehörde im Landratsamt lagen zuletzt 20 Anträge von Jägern vor, die Behörde durfte sie aufgrund der gesetzlichen Lage nicht anfassen. (weiterlesen)
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