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Jagdverordnung: NRW für weitreichende Erleichterungen der Schwarzwildjagd bei ASP-Ausbruch

Sollte es zu einem ASP-Ausbruch in NRW kommen, würden in dem Infektionsgebiet alle bisherigen Tabus bei der Schwarzwildjagd fallen: Führende Bachen dürften etwa erlegt werden, auch mit Schrot.

Wenn es zu einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen kommen sollte, will die Landesregierung mit einer Jagdverordnung reagieren. Ein aktuell in den Landtag und Umweltausschuss eingegebener Beschluss sieht vor, die Schwarzwildjagd in so einem Fall zu erleichtern, berichtet das Westfalen Blatt.

So soll der Wildschweinbestand in einem Infektionsgebiet schnell reduziert werden. Dabei dürften die Jäger dann ausnahmsweise auch mit Schrot sowie der heute verbotenen Bleimunition auf die Schweine schießen. Zudem würden Saufänge erlaubt, die mehrere Tiere oder Rotten lebend fangen. Bedingung wäre aber, dass Wildkameras mit SIM-Karte den Fang melden oder Jäger regelmäßig die Falle kontrollieren. Im Fall eines ASP-Ausbruchs soll ein festgelegter Personenkreis auch Nachzielgeräte und künstliche Lichtquellen zur nächtlichen Jagd nutzen dürfen. (weiterlesen)

NRW