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Jäger will Solaranlage schützen und verliert Jagdschein

Urteil: „Es ist nicht erlaubt, ein Gewehr - auch nur mit Platzpatronen- ohne eine entsprechende Erlaubnis im Wohngebiet abzufeuern"

Weil ein Jäger jahrelang mit seiner Flinte durch ein Wohngebiet zog und auf Tauben schoss, um seine Solaranlage vor Taubenkot zu schützen, erließ das zuständige Landratsamt eine waffenrechtliche Verfügung, mit der seine Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit widerrufen und sein Jagdschein für ungültig erklärt wurde.
Dagegen stellte der Mann, der bereits 2017 ein von ihm als Hausschwein gehaltenes Wildschwein erschossen hatte, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, da er die Verfügung für rechtswidrig hielt. Schließlich habe er die Tauben lediglich von seiner Solaranlage vertreiben wollen, welche die Tauben mit ihrem Kot verunreinigt hätten, was zu erheblichen Stromertragseinbußen geführt habe. (weiterlesen)

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