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Waffengesetzänderung: Das sollten Jäger beachten

Das verabschiedete Waffengesetz bringt für Jäger einige Neuerungen. Wir erklären Ihnen, welche Fallstricke in der Praxis bestehen.

Zunächst etwas Grundsätzliches: Waffen- und Jagdgesetze sind zwei paar Schuhe. Das ist insofern wichtig, dass z.B. Nachtsichtvor- und aufsatzgeräte mit in Kraft treten des neuen Waffengesetzes für Jäger erlaubt sind (§ 40 Absatz 3). Unberührt davon sind allerdings jagdrechtliche Verbote. Das heißt, in Bundesländern, in denen diese Technik jagdrechtlich nicht zugelassen ist, bleibt sie auch in Zukunft verboten. Nach derzeitigem Stand erlauben nur Brandenburg, Sachsen und Baden-Württemberg die Nutzung. Bayern lässt sie per Ausnahmegenehmigung zu.

Fazit: Nicht alles, was das neue Waffengesetz erlaubt, dürfen wir automatisch bundesweit jagdlich anwenden/ nutzen! Im folgenden Abschnitt beantworten wir bezüglich des neuen WaffG kurz und bündig die wichtigsten praxisnahen Fragen:

Ab wann tritt das neue Waffengesetz in Kraft?   (weiterlesen)

Waffengesetz