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Waffzeug

Die Zeit vor dem Jahresende eignet sich für den Gesetzgeber trefflich, um rasch noch Unsinn zu beschließen, mit dem die Bürger gegängelt werden sollen. Sie sind dann mit anderen Dingen beschäftigt, und wenn das Gesetz im neuen Jahr in Kraft tritt, ist es zum Aufmucken zu spät. Gerade wurde das verworrene Waffenrecht schon wieder verschärft – nach den Anforderungen einer EU-Richtlinie sowie, echt Deutsch, weit darüber hinaus. Neben allerlei Extrabürokratie für Jäger und Sportschützen trifft das den Normalbürger, weil das Mitführen (auch im Auto) von Werkzeug kriminalisiert wird. Denn Schweizer Taschenmesser, Multitools und Ähnliches mit mehr als vier Zentimeter Klingenlänge können regional verboten sein, wer sie dabeihat, muss mit saftigen Strafen rechnen. Was kommt als Nächstes, ein Kleinstwaffenschein für Korkenzieher oder die Bedürfnisprüfung für Schraubendreher? Und weil mancher noch gern sein eigenes Verbot dranhängen möchte, hat Hessen im Bundesrat beantragt, obendrein Armbrüste künftig den Feuerwaffen gleichzustellen, die hätten ja eine hohe Durchschlagskraft. (weiterlesen)

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