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Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an

DJV und JGHV sind entsetzt: Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken sollten Jäger keine Hunde mehr in Wolfsgebieten einsetzen. Die Verbände fordern Bund und Länder auf, Rechtssicherheit zu schaffen - Vorbild könnte Schweden sein.

Anfang 2019 hat ein Wolf bei einer Jagd mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Ein Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er nicht von den Hunden abließ. Zeugen haben den Vorgang bestätigt, ein Tierarzt die Bissverletzungen. Nach Angaben des Verteidigers Dr. Heiko Granzin ergibt sich anhand der Aktenlage eine eindeutige Notstandssituation. Der zuständige Staatsanwalt hat nun in einem Telefonat gegenüber dem Verteidiger mitgeteilt, dass der Jäger nach seiner Rechtsauffassung in keinem Fall hätte schießen dürfen - ungeachtet der Notstandslage. Nach Ansicht von Dr. Granzin ist dies „absurd“. (weiterlesen)

Wolf Foto: Wikipedia