Änderung des Jagdgesetzes (JWMG) in Baden-Württemberg geplant
In Baden-Württemberg soll das Jagdgesetz geändert werden. Auf dem Plan steht auch eine Verschiebung der allgemeinen Schonzeit.Das Ministerium für Ländlichen Raum in Stuttgart (Baden-Württemberg) arbeitet momentan an einer Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG). Aus dem Gesetzesentwurf, der unter anderem dem LJV wie auch dem ÖJV zur Anhörung bis zum 10. Januar vorgelegt wurde, gehen diverse geplante Neuerungen hervor. Einige davon beziehen sich auf die Einführung von Stadtjägern im befriedeten Bezirk.
Zudem soll die Regelung des Bundesjagdgesetzes zu halbautomatischen Waffen übernommen werden (mit max. drei Schuss geladen). Zur Beizjagd auf Flugwild müsste in Zukunft kein geeigneter Hund mehr mitgeführt werden – da keine Nachsuchen bei dieser Jagdart anfallen, die einen Hundeeinsatz notwendig machen würden. Per Allgemeinverfügung soll es der Unteren Jagdbehörde möglich sein, Leinenzwang bei Hunden nicht nur im Wald, sondern auch im Feld zu verordnen. Zudem wäre dies nicht nur während der allgemeinen Schonzeit möglich sondern auch während der Brut- und Aufzuchtzeit.
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