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Die Jagd gehört den Ureinwohnern

Schwedens Rentierzüchter gewinnen den Rechtsstreit gegen staatliche Besitzansprüche.

Schwedens höchstes Gericht erklärt die Jagd quasi zum Grundrecht der Ureinwohner in den Rentier-Weidegebieten. Mit einem Urteil, das weit über die Jagd hinaus reicht und auch die Wolfspolitik berührt.

Zum Kern der Auseinandersetzung: Seit dem Jahr 1864 ist festgelegt, dass die Rentiergebiete – fast die Hälfte der Fläche Schwedens – zwar von den Ureinwohnern genützt werden, aber dem Staat gehören. Bis hin zum Jagdrecht und den Bodenschätzen.

Das Jagd- und Fischereirecht nutzt der Staat bisher zum Verkauf von sehr preiswerten Lizenzen, auch an Ortsfremde. Die kleine Rentierzüchter-Gemeinde der Ortschaft Girjas versucht seit einem Jahrzehnt, diesen Zustand für ihre Region zu ändern. Nun mit Erfolg vor dem Gerichtshof. (weiterlesen)