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Die tierschutzgerechte Nachsuche

Wenn bei der Jagd über Neuerungen diskutiert wird, ist die Jägerschaft mit dem Begriff Waidgerechtigkeit als Grund für die Ablehnung schnell zur Hand. Dass es zwischen der waidgerechten Jagd einerseits und der tierschutzgerechten Jagd andererseits elementare Unterschiede gibt, ist vielen Jägern auch heute noch nicht bewusst. Dies wird insbesondere beim Wandel in der Nachsuchenarbeit deutlich.

Der "rechtsunbestimmte" Begriff der Waidgerechtigkeit

Obwohl dieser Begriff auch im Jagdgesetz vorkommt, sollte jeder Jäger wissen, dass es sich bei der Waidgerechtigkeit um einen "rechtsunbestimmten" Begriff handelt und bestenfalls im Bereich der Jagdphilosophie Anwendung finden sollte, aber keinesfalls hat dieser Begriff etwas in Gesetzestexten zu suchen.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber beschlossen, um die Diskussion mit den Jägern und ihrem zunfteigenen Begriff der Waidgerechtigkeit zu umgehen, dass das Tierschutzgesetz auch auf die Jagd Anwendung findet. Damit ersparte sich der Gesetzgeber die aufwendige Diskussion mit den Jäger, wäre es zur Streichung des Begriffs aus den Jagdgesetzen gekommen. Viele Jäger aber ignorieren diese Gesetzesänderung und berufen sich bei ihrem Handeln immer noch auf die Waidgerechtigkeit, obwohl es sich beim Tierschutz um ein übergeordnetes Recht handelt. Dies wird bei der Nachsuchenarbeit allzu deutlich.

Die Nachsuchenarbeit als Sicht der Waidgerechtigkeit   (weiterlesen)

Nachsuche

Foto: Schweißhundestation Alb-Schurwald