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Drittes Waffenänderungsgesetz: Das müssen Jäger künftig beachten

Das Dritte Waffenänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) stellt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 dar, die im Anschluss an den Terrorakt in Paris 2015 erlassen wurde. Es soll vor Gefahren durch Terrorakte schützen. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz bereits zugestimmt, nach der bevorstehenden Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt wird es in Kraft treten.

Mark G. v. Pückler

I. Ziel und Zweck des Gesetzes

Das Gesetz verfolgt drei Hauptziele:

1. Der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden.

2. Alle Schusswaffen und wesentli­chen Teile sollen von ihrer Herstellung/ Einfuhr bis zu ihrer Unbrauchbar­ machung/Ausfuhr behördlich rückver­folgt werden können („Lebenslauf “ der Waffe).

3. Die Nutzung legaler Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschlä­ge soll erschwert werden, insbesondere durch ein Verbot von Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität.

II. Die wichtigsten Änderungen für Jäger

1. Nachtzieltechnik
Nach dem neuen § 40 Abs. 3 WaffG dürfen Inhaber eines gültigen Jagd­ scheins künftig für jagdliche Zwecke „Umgang“ mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfs­ mittel (Zielfernrohre) der Anlage 2, Ab­ schnitt 1, Nr. 1.2.4.2 zum Waffengesetz haben.   (weiterlesen)

Waffenänderungsgesetz