Bundesrat: Länder wollen Neuregelung des Wolfsabschusses zustimmen
Der Bundesrat will Freitag der Gesetzesänderung zustimmen, wonach Wolf schon dann geschossen werden darf, wenn bei Nutztierrissen „ernste“ landwirtschaftliche oder sonstige Schäden vorliegen.
Die vom Bundestag beschlossenen rechtlichen Klarstellungen beim Wolfsabschuss werden aller Voraussicht nach den Bundesrat passieren. Der Agrarausschuss der Länderkammer hat trotz Bedenken empfohlen, grünes Licht für das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu geben, das an diesem Freitag auf der Tagesordnung der Plenarsitzung steht.
Gleichzeitig machte der Ausschuss gravierende Vorbehalte gegen die Neuregelung in einer Entschließung geltend. Sowohl die Vereinbarkeit der geänderten Vorschriften zum Wolfsabschuss mit dem EU-Recht als auch deren Rechtssicherheit seien zu bezweifeln. (weiterlesen)
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