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Wolfsabschuss: Wie belastbar ist neue Regelung?

Ansatz gut, Umsetzung mäßig - so in etwa lautet das Urteil von Wolfsberater Helge John aus Celle zu dem, was am Freitag vom Bundesrat durchgewunken worden ist. Der Gesetzestext zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sei nicht kronket genug. So stört sich John beispielsweise an der Formulierung, dass Wölfe geschossen werden dürfen, bis in einem Gebiet keine Nutztiere mehr gerissen werden. "Das hat eine Riesenbandbreite. Meint man damit einen Landkreis? Über welche Zeiträume sprechen wir, in denen keine weiteren Nutztierrisse dazukommen?"

Keine Zuordnung zu bestimmtem Wolf mehr nötig

Der Bundesrat hat am Freitagvormittag eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Wie NDR 1 Niedersachsen berichtet, müssten gerissene Nutztiere damit nicht mehr einem bestimmten Wolf zugeordnet werden, bevor ein Abschuss genehmigt wird. Vielmehr dürften Wölfe aus einem Rudel so lange geschossen werden, bis keine Risse mehr verzeichnet werden. Sowohl in Niedersachsen als auch in Schleswig-Holstein haben Weidetierhalter immer wieder mit Wolfsrissen zu tun.

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Wolfsberater Helge John