3. WaffRÄndG verkündet! Waffenrechtsnovelle tritt in Kraft
Marburg, 19.02.2020. Fast zwei Monate nach dem Beschluss des Bundesrates ist heute das 3. WaffRÄndG im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Vollständig in Kraft tritt das Gesetz damit am 1. September 2020. Alle Interessierten können den Gesetzestext hier im Bundesgesetzblatt einsehen.
Für den Waffenfachhandel und die Büchsenmachermeisterbetrieb bedeutet das:
Ab sofort dürfen Sie Jägern bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Schalldämpfer für Langwaffen mit Zentralfeuermunition verkaufen - es ist kein Voreintrag mehr notwendig
Ab sofort dürfen Sie Jägern bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Nachsichtvorsatz- und -aufsatzgeräte verkaufen (bitte die weiter bestehenden Verbote berücksichtigen)
Ab sofort werden Verfassungsschutzämter bei der Bedürfnisprüfung miteinbezogen
Für alle anderen Regelungen gelten entsprechende Übergangsfristen, wie z.B.
Die Meldung an das Nationale Waffenregister wird ab dem 1. September 2020 Pflicht. Wie das funktioniert und was es zu beachten gilt, darüber informieren wir Sie in unserer NWR-II-Seminarreihe. (weiterlesen)


