Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz oder Achmed, the dead terrorist….

Ich muss dieses Jahr meine „Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes“ verlängern lassen. Wir Jäger bzw. Sportschützen nennen sie kurz den „Wiederladerschein“. Ich habe die Erlaubnis seit 1996, damals habe ich den dreitägigen Lehrgang gemacht. Das Ding ist dreimal verlängert worden, kein Problem.