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Großveranstaltung des LJV Baden-Württemberg am 04. März  2015 in Stuttgart
Mär 04

Großveranstaltung des LJV Baden-Württemberg am 04. März...

Kundgebung: "Wir gehen zur Kundgebung und blasen den Marsch für ein praxisgerechtes Jagdgesetz!" Der...

 

Kundgebung: "Wir gehen zur Kundgebung und blasen den Marsch für ein praxisgerechtes...

  • Großveranstaltung des LJV Baden-Württemberg am 04. März  2015 in Stuttgart am Mittwoch, 4. März 2015, 11.55 Uhr (5 vor 12)



    in Stuttgart auf dem Schlossplatz vor dem Interims-Landtag. Bitte den Termin vormerken und die Anreise planen!  


    Fünf vor zwölf

     
    Jetzt ist es so weit - der Landesjagdverband Baden-Württemberg kämpft weiter für ein praxisgerechtes Jagdrecht. 

    Dafür blasen wir „Jagd vorbei“ und „Halali“ dem alten 
    Jagdgesetz und den Marsch für anwenderbezogene Neuregelungen.

    In Baden-Württemberg enthält der derzeit diskutierte Anhörungsentwurf der Durchführungsverordnung zum „Jagd- und Wildtiermanagementgesetz" (JWMG) Regelungen, die über vom Landtag verabschiedete gesetzliche Regelungen hinausgehen.

    Mit 
    weiteren Verschärfungen sind wir keinesfalls einverstanden. Die baden-württembergischen Jägerinnen und Jäger sind nicht bereit, weitere Einschränkung der Praxistauglichkeit und der rechtlichen Rahmenbedingungen für das jagdliche Handwerk zu akzeptieren.

    Interessenpolitik darf nicht auf dem Rücken von Jagd und Wild ausgetragen werden. Dies möchte der LJV Baden-Württemberg der Politik und der Öffentlichkeit deutlich machen.
     
    Am Mittwoch, den 4. März 2015, 11.55 Uhr („fünf vor zwölf") findet deshalb eine Großkundgebung in Stuttgart auf dem Schlossplatz vor dem Interims-Landtag statt.

    Unsere Mitglieder und alle Freundinnen und Freunde der Jagd werden gebeten, sich den Termin vorzumerken und die Anreise zu planen.

    Bitte unbedingt teilnehmen, orangene 
    Signalkleidung/Signalweste tragen und Jagdhörner mitbringen!

    Nur gemeinsam sind wir stark! 




    Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesjagdverbandes


    Kontakt:

    Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.
    Felix-Dahn-Straße 41 ,70597 Stuttgart

    Telefon: 0711-268436-0 , Fax: 0711-268436-29 

     
     
     


    Organisatorische Hinweise für die Kundgebung „fünf vor zwölf“ am 04.03.2015 auf dem Schlossplatz in Stuttgart
     
     
    1. Anreise

    Gruppen, die mit dem Bus kommen, haben die Möglichkeit eine Haltestelle hinter dem Alten Schloss (am Karlsplatz) anzufahren. Der Bus kann dort jedoch nicht parken. Busse können auf dem Wasenparkplatz in Bad Cannstatt abgestellt werden. Die Anreise sollte bis 11.00 Uhr erfolgen. Die Kundgebung mit hoffentlich vielhundertfachem Hörnerklang beginnt exakt um 11.55 Uhr (fünf vor zwölf). Sie dauert voraussichtlich eine bis eineinhalb Stunden. Die Abholung sollte individuell je nach weiteren Aktivitäten mit dem Busfahrer vereinbart werden. Kundgebungsteilnehmer, die mit dem Zug oder S-Bahn kommen, haben die Möglichkeit, vom Hauptbahnhof entweder einige hundert Meter der Königsstraße Richtung Norden zum Schlossplatz zu folgen oder mit der Stadtbahn Linien U5, U6, U7 oder U12 zur Haltestelle Schlossplatz zu fahren. Der DJV hat signalisiert, sich an den Fahrtkosten der Kreisvereine auf Antrag zu beteiligen. Er beabsichtigt, die Kreisvereine direkt anzuschreiben.
     
    2. Verpflegung

    Es ist unmöglich, eine zentrale Verpflegung für hoffentlich mehrere tausend Kundgebungsteilnehmer sicher zu stellen. Für die Verpflegung muss deshalb die örtliche Gastronomie genutzt werden. Direkt am Interimslandtag befindet sich das Café Künstlerbund, das sich auf diesen Tag entsprechend einstellt. Nach der Kundgebung besteht die Möglichkeit in die Gastronomie einzukehren. In Frage kommen neben dem Café Künstlerbund vor allem das direkt neben dem Landtag liegende „Carls Brauhaus“ oder weiter westlich davon das „Schönbuch-Brauhaus“, Bolzstr.10, die über viele Plätze verfügen. Für die Anfahrt das Rucksackvesper nicht vergessen!
     
    3. Versammlungsbereiche

    werden aus taktischen Gründen hier nicht veröffentlicht - bitte direkt beim LJV oder Kreisgruppe erfragen! 
     
     
    4. Informationsmaterial für die Kundgebung


    Der LJV bereitet gerade einen Info-Flyer mit den wichtigsten Forderungen zur DVO vor, den wir den Kreisvereinen in ausreichender Zahl für die Bus- oder Zugdelegationen zukommen lassen. Außerdem ist ein Aufkleber mit einem ansprechenden Motiv und Motto in Vorbereitung, der ebenfalls vorab verschickt wird. Er soll auf die Signalwesten bzw. Warnkleidung geklebt werden. Das überzählige Material wird an Informationstischen an den beiden Versammlungsplätzen bereitgehalten und ausgegeben. Bitte bringen Sie unbedingt die grünen tragbaren Banner “Wir Jägerinnen und Jäger fordern ein praxisgerechtes Jagdgesetz“ mit. Der DJV hat signalisiert noch weitere Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Weitere organisatorische Hinweise und Erläuterungen zum genauen Ablauf der Kundgebung behalten wir uns vor.
     
     
  • Kategorie
    Deutschland
  • Datum & Zeit
    04Mär 2015 um 11:00 - 04Mär 2015 um 14:00
  • Ort & vollständige Anschrift
    Stuttgart, Schlossplatz
  • Event Admins
    Manuela Kern

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