Jonas Tombers
Tel. 06571/107-154 E-Mail: jonas.tombers@vg-wittlich-land.de
Beschreibung
Jagdverpachtung des gemeindlichen Eigenjagdbezirkes Bettenfeld
Zum 01.04.2027 wird der gemeindliche Eigenjagdbezirk der Ortsgemeinde Bettenfeld, als Hochwildrevier auf die Dauer von 8 Jahren neu verpachtet.
Der Jagdbezirk hat eine Gesamtgröße von 460 ha. Die Fläche des Revieres ist komplett bejagbar und besteht ausschließlich aus Waldflächen. Der zu verpachtende Jagdbezirk gehört zu einem Bewirtschaftungsbezirk.
Schalenwild m/w Jagdjahr 2023/2024 lt. Abschusszielsetzung: lt.Abschussliste: 18 / 26 18 / 23
Jagdjahr 2024/2025 lt. Abschusszielsetzung: lt. Abschussliste: 19 / 26 17 / 12
Jagdjahr 2025/2026 lt. Abschusszielsetzung: lt. Abschussliste: 16 / 26 21 / 18
Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Diese sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Eigenjagdbezirk Bettenfeld“ - Nicht öffnen -, bis spätestens 30.11.2026, 16:00, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, einzureichen.
Beim Angebot des jährlichen Pachtpreises ist zwingend der Nettopreis anzugeben. Die Öffnung der Gebote erfolgt am 01.12.2026, 18:00, im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Bettenfeld, Schulstraße 35, 54533 Bettenfeld, Zufahrt über Holzbeulstraße. Dem schriftlichen Pachtgebot ist der Nachweis der Pachtfähigkeit beizufügen. Als Pächter werden nur solche Personen zugelassen, die einen Jahresjagdschein besitzen und einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben (§ 14 (5) LJG). Darüber hinaus dürfen keine Gründe gem. § 14 (3) LJG (Überschreiten der Gesamtfläche von 1.000 Hektar) vorliegen.
Mit der Abgabe des Pachtgebotes gelten die Pachtbedingungen - insb. die Regelungen zur Übernahme von Wildschäden - als vorbehaltlos anerkannt. Der Verpächter behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Mit der Abgabe des Pachtgebotes verpflichtet sich der Pachtinteressent ein Jagdkonzept vorzulegen, das den Erfordernissen zur Wildschadensvermeidung und der Bejagung der vorkommenden Wildarten Rechnung trägt. Die genauen Pachtbedingungen sowie der Musterpachtvertrag können in der Zeit vom 25.09.2026 bis einschließlich 30.11.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land angefordert werden. Jonas Tombers Tel. 06571/107-154 E-Mail: jonas.tombers@vg-wittlich-land.de
Standort
54533 Bettenfeld
