Jagdverpachtung Blankenheim Eigenjagdbezirk "H" (Blankenheim)

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Kontakt Gemeinde Blankenheim
Ahrstraße 50
53945 Blankenheim
Tel.: 02449/870
Fax: 02449/ 87199
Frau Michaela Bell
Tel. 02449 – 87 200
E-mail: mbell@blankenheim.de
Hinzugefügt 02-11-2026 18:10:37

Beschreibung

Beschreibung des Eigenjagdbezirkes Blankenheim „H“ 1.

Allgemeines: Die Gemeinde Blankenheim, sehr verkehrsgünstig über die A 1 zu erreichen (Autobahnabfahrt Blankenheim), liegt in der Eifel im äußersten Süden des Landes Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Euskirchen. Eingebettet in den Deutsch-Belgischen Naturpark Hohes Venn - Eifel grenzt die Gemeinde Blankenheim südlich und östlich an das Bundesland Rheinland-Pfalz an. Die Gemeinde Blankenheim ist mit ihren 17 Ortschaften (rd. 8.000 Einwohner) und einer Flächengröße von ca. 149 km² überwiegend ländlich geprägt. Von der Gesamtfläche sind ca. 43 % bewaldet. Sitz der Gemeindeverwaltung ist der staatlich anerkannte Erholungsort Blankenheim.

2. Beschreibung des Eigenjagdbezirkes Blankenheim „H“ Der Eigenjagdbezirk Blankenheim „H“ liegt etwa 1,5 km südöstlich des Zentralortes Blankenheim und grenzt im Süden an die Ortschaft Nonnenbach. Autobahnanschlussstelle Blankenheim (A1) sind es ca. 5 km. Der Jagdbezirk grenzt im Osten an Wald, im Norden, Süden und im Westen an Feld und teilweise Wald. Der Jagdbezirk liegt im Landschaftsschutzgebiet Blankenheim und Teilflächen liegen im Naturschutzgebiet „Nonnenbachtal und Seitentäler mit Froschberg und Gillenberg“. Die Jagdausübung richtet sich nach dem jeweiligen Schutzzweck. Auf den Landschaftsplan Blankenheim wird verwiesen. Höhenlage des Jagdbezirkes: zwischen 340 bis 460 m über NN. Der Eigenjagdbezirk hat eine Gesamtgröße und jagdlich nutzbare Fläche von ca. 75 ha (Waldanteil ca. 74 ha). Angliederungsflächen sind im Jagdbezirk nicht enthalten. Die Grenzen des Jagdbezirkes können der Anlage 1 (Lageplan) des Jagdpachtvertrages entnommen werden. Der gemeindliche Forstbetrieb ist nach dem System für nachhaltige Waldbewirtschaftung des Pan European Forest Certification (PEFC) in Deutschland zertifiziert und hat sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung für eine PEFC-konforme Waldbewirtschaftung entschieden. Die sich aus der PEFCZertifizierung für die Jagdausübung und Bewirtschaftung des Eigenjagdbezirks ergebenden Standards und Regelungen sind einzuhalten.

Der Rehwildabschuss orientiert sich an der bisherigen Abschussplanfestsetzung, wobei die berechtigten Interessen des Verpächters als Waldeigentümer angemessen zu berücksichtigen sind.

Weitere vorkommende Wildarten: sonstiges Niederwild.

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Euskirchen hat durch ordnungsbehördliche Verfügung den körperlichen Nachweis für Rotwild im Rotwildbewirtschaftungsbezirk Nordeifel, hierzu gehört auch der Eigenjagdbezirk Blankenheim „H“, angeordnet. Der körperliche Nachweis erfolgt durch Abgabe der frischen, unbehandelten linken Unterkieferäste des gesamten im Jagdbezirk zur Strecke kommenden weiblichen Rotwildes sowie der Hirschkälber innerhalb eines Tages nach Erlegung bei einer festgelegten Sammelstelle.

Der Nachweis des getätigten Abschusses für Rot-, Reh- und Schwarzwild ist grundsätzlich über eine Fotodokumentation in Echtzeit digital zu erfassen und an die Verpächterin unmittelbar nach der Erlegung zu versenden. Als Nachweis der Erlegung sind Fotos des noch nicht versorgten (unaufgebrochenen) Stücks, beim männlichen Wild mit Trophäe und ein Foto des Wildkörpers mit dem Umfeld erforderlich (§ 10 Abs. 5 des Jagdpachtvertrages). Auch Fallwild ist, soweit möglich, entsprechend nachzuweisen.

Die Gemeinde Blankenheim behält sich vor, über den vom Kreis Euskirchen angeordneten körperlichen Nachweis hinaus, diesen auf weiteres Schalenwild und auf die Vorlage des Wildkörpers auszudehnen (§ 10 Abs. 6 des Jagdpachtvertrages). 3. Vergabe-/Pachtbedingungen Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bieter folgende Bedingungen an:

1. Die Ausübung des Jagdrechts im Eigenjagdbezirk Blankenheim „H“ wird ab dem 01.04.2027 bis 31.03.2032 für die Dauer von 5 Jahren verpachtet. Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Angebote und der verbindlichen Vorlage eines revierbezogenen Jagdkonzeptes. Jeder Bewerber hat mit seiner Bewerbung ein schriftliches Jagdkonzept einzureichen. Die Mindestanforderungen an das revierbezogene Jagdkonzept für den Eigenjagdbezirk Blankenheim „H“ sind in unter Punkt 3 aufgeführt.

2. Für die Angebotsabgabe ist das diesen Bedingungen beigefügte Formular (Punkt 4) zu verwenden. Die Gemeinde Blankenheim behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Das Jagdkonzept fließt in die Bewertung zur Erteilung des Zuschlages mit ein.

3. Als Bieter sind nur Personen zugelassen, die jagdpachtfähig im Sinne von § 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetz sind. Bieter haben ihre Jagdpachtfähigkeit gleichzeitig mit der Angebotsabgabe durch eine Bescheinigung der für ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde nachzuweisen.

4. Es sind zwei Pächter zugelassen und insoweit können zwei Interessenten ein gemeinsames Angebot abgeben. Bieter sind bis zum 31.03.2027 an ihr Angebot gebunden.

5. Unvollständige Angebote, die nicht die erbetenen Erklärungen und Nachweise enthalten oder bei denen kein eindeutiger Betrag in Euro/ha eingesetzt ist, werden nicht berücksichtigt.

6. Der beigefügte Jagdpachtvertrag ist Bestandteil der Bedingungen.

7. Die Umsätze aus der Verpachtung von Eigenjagdbezirken sind umsatzsteuerpflichtig, sodass der Pachtpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer geschuldet wird (Regelsteuersatz z.Zt. 19 %). Der Bieter erkennt die vorgenannten Verpachtungsbedingungen an und ist damit einverstanden, dass die Gemeinde über seine finanziellen und persönlichen Verhältnisse für den Fall eines beabsichtigten Zuschlages Auskünfte einholt.

Schriftliche Angebote sind mit dem „Jagdkonzept“ und auf beigefügtem Formular ”Angebotsabgabe” sowie die Bescheinigung über die Jagdpachtfähigkeit bis zum 12.01.2027 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift ”Angebot Jagdverpachtung Eigenjagdbezirk Blankenheim H“ bei der Gemeinde Blankenheim, Ahrstraße 50 (Rathaus), 53945 Blankenheim, einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt der Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim Frau Michaela Bell unter Tel. 02449 – 87 200 E-mail: mbell@blankenheim.de

Eine Revierbesichtigung mit dem zuständigen Forstbeamten (Tobias Peulen, mobil: 0175-9701241) ist an folgenden Tagen möglich: 1. Termin: Montag, den 14.12.2026, 14.00 Uhr 2. Termin: Freitag, den 18.12.2026, 14.00 Uhr Treffpunkt: Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim, Koblenzer Straße 19, 53945 Blankenheim Blankenheim, den 26.10.2026

Gemeinde Blankenheim

Die Bürgermeisterin

Im Auftrag:

Michaela Bell Fachbereichsleiterin

Standort


53945 Blankenheim

Details der Kleinanzeige

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Gültig bis: 12-01-2027 18:04:00