Jagdverpachtung Dierscheid

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Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
Kurfürstenstraße 1
54516 Wittlich
Jonas Tombers
Tel. 06571/107-154
E-Mail: jonas.tombers@vg-wittlich-land.de
Hinzugefügt 05-12-2025 11:07:29

Beschreibung

Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Dierscheid

 Zum 01.04.2026 wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk der Ortsgemeinde Dierscheid,  als Hochwildrevier auf die Dauer von 10 Jahren neu verpachtet. Der Jagdbezirk hat eine Gesamtgröße von 242 ha, davon sind 12 ha durch Befriedung nicht bejagbar. Die bejagbare Fläche von 230 ha verteilt sich auf 105 ha Wald und 125 ha Feld. Der zu verpachtende Jagdbezirk gehört zu einem Rotwild Bewirtschaftungsbezirk.

 

Rehwild          Schwarzwild               Rotwild   

m/w                                                         m/w

 Jagdjahr 2022/2023

lt. Abschusszielsetzung

lt. Abschussliste:

                                                          

                                                                      2 / 1 
12/12                  24                                    2/  1             

 

 

Jagdjahr 2023/2024

lt. Abschusszielsetzung:

lt. Abschussliste:

 

                                                                     1 / 3
11/10                  21                                   1 / 3

 

 

Jagdjahr 2024/2025

lt. Abschusszielsetzung:

lt. Abschussliste:

 

                                                                   1 / 3

5/6                      7                                     0 / 0

 

Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Diese sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Ortsgemeinde Dierscheid“ – Nicht öffnen –, bis spätestens 24.02.2026, 10:00, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, einzureichen.

Die Öffnung der Gebote erfolgt am 24.02.2025, 15:00, in Besprechungsraum im Nebengebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, 54516 Wittlich.

Dem schriftlichen Pachtgebot ist der Nachweis der Pachtfähigkeit beizufügen. Als Pächter werden nur solche Personen zugelassen, die einen Jahresjagdschein besitzen und einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben (§ 14 (5) LJG). Darüber hinaus dürfen keine Gründe gem. § 14 (3) LJG (Überschreiten der Gesamtfläche von 1.000 Hektar) vorliegen.

Mit der Abgabe des Pachtgebotes gelten die Pachtbedingungen - insb. die Regelungen zur

Übernahme von Wildschäden - als vorbehaltlos anerkannt. Der Verpächter behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. 

Mit der Abgabe des Pachtgebotes erkennt der Pachtinteressent die Regelungen zur Übernahme der Jagdeinrichtungen vorbehaltlos an.

Die genauen Pachtbedingungen sowie der Musterpachtvertrag können in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 24.02.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land angefordert werden.

 

 

 

Jonas Tombers

Tel. 06571/107-154

E-Mail: jonas.tombers@vg-wittlich-land.de

 

Standort


54523 Dierscheid

Details der Kleinanzeige

Kleinanzeigen ID: 1561
Mitglied: 1583
Gültig bis: 24-02-2026 10:59:00