Beschreibung
Jagdverpachtung Jagdbogen Eichsel Jagdbogen Herten Jagdbogen Rheinfelden (Baden)
Die Jagdgenossenschaft Rheinfelden (Baden) und die Stadt Rheinfelden (Baden) beabsichtigen, die Jagdbögen Eichsel, Herten und Rheinfelden (Baden) ab dem 01. April 2027 auf die Dauer von 10 Jahren bis zum 01. April 2037 zu verpachten. Es handelt sich um ein strukturreiches Niederwildrevier im Naherholungsgebiet der Stadt Rheinfelden (Baden) mit gutem Rehwildbestand und Schwarzwild als häufigem Wechsel- /Standwild.
Der Jagdbogen Eichsel setzt sich wie folgt zusammen: Bejagbare Fläche Befriedete Fläche Gesamtflächen 412,7302 57,1260 469,8562 Summen 437,4487 57,1260 494,5747 (Flächenangaben in ha als ca. Angaben) Ein Anteil von ca. 4,9 ha des Jagdbogens gehört zum Eigenjagdbezirk des Landes BadenWürttemberg. Hier wird ein gesonderter Pachtvertrag mit dem Land Baden-Württemberg erstellt.
Der Jagdbogen Herten setzt sich wie folgt zusammen: Bejagbare Fläche Befriedete Fläche Gesamtflächen 418,6490 144,6541 563,3031 Summen 671,3467 144,6541 816,0008 (Flächenangaben in ha als ca. Angaben)
Der Jagdbogen Rheinfelden (Baden) setzt sich wie folgt zusammen: Bejagbare Fläche Befriedete Fläche 388,7047 519,2504 917,9551 Summen 600,1646 519,2504 1.129,4150 (Flächenangaben in ha als ca. Angaben)
Der Jagdbogen Rheinfelden (Baden) ist geprägt von intensivster Naherholungsnutzung (großteils Erholungswald Stufe 1) mit den dazugehörigen Erholungsschwerpunkte im Wald, wie Trimmpfad, Grillplatz u.ä. Der im Endausbau befindliche Autobahnabschnitt A 98.5 berührt den Jagdbogen geringfügig. Es besteht keine Bindung an das Höchstgebot oder die Gewähr auf Zuschlagserteilung.
Weitere Informationen zur Vergabe der Jagdpacht: Bewerbungsformular Plan des Jagdbogens Entwurf des Jagdpachtvertrages Datenschutzhinweis Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung mit dem Bewerbungsformular sowie dem Nachweis der Jagdpachtfähigkeit und dem Pachtangebot bis spätestens 20. Oktober 2026 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Jagdverpachtung „Name des Jagdbogens“ bei der Stadt Rheinfelden (Baden), Stadtkämmerei, Grundstücksabteilung, Kirchplatz 2, D-79618 Rheinfelden (Baden), einzureichen. Zur Abgabe von Geboten sind nur Personen zugelassen, die nach § 17 Abs. 5 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz jagdpachtfähig sind. Der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit ist mit den Geboten vorzulegen. Die Pachtbedingungen sind nicht verhandelbar. Interessenten können sich gerne bei Rückfragen an die Stadt Rheinfelden (Baden), Grundstücksabteilung, Frau Wagner, mail: a.wagner@rheinfelden.de oder Tel.Nr.: 07623/ 95 301 wenden.
Standort
79618 Rheinfelden (Baden)
