Bereich Recht
Abteilung Zivilrecht (REC-ZR) Peine
Eschenstr. 55
31224 Peine
grundstuecke@bge.de
www.bge.de
Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), schreibt hiermit die Verpachtung des Eigenjagdbezirks Haverlahwiese im Rahmen eines freien Bieterverfahrens aus:
1. Eigenjagdrevier Haverlahwiese
a. Fläche
ca. 131 ha (vgl. Anlage 1 – Revierkarte)
b. Flächenanteile
ca. 60 % Wald, ca. 40 % Naturschutzgebiet Tagebau Haverlahwiese
(Kennzeichen: NSG BR 149), FFH-Gebiet 384 Kammmolch-Biotop Tagebau Haverlahwiese (EU-NR.: DE-3827-332)
c. Jagdart
Niederwildjagd (Rehwild, Schwarzwild, Raubwild, Kleinwild)
d. Sicherheitshinweis
Im gesamten Liegenschaftsbereich ist mit Hinterlassenschaften des Bergbaus zu rechnen. Insbesondere im südöstlichen Bereich zum angrenzenden Gebiet des Schachtes Haverlahwiese 1 können vereinzelt Stahl oder Betonteile aus dem Boden ragen. Weiterhin befindet sich im Jagdrevier der Schacht Haverlahwiese 2, dieser ist verfüllt und abgedeckt sowie durch eine Absperrung kenntlich gemacht.
Das Vorhandensein von Altlasten ist nicht bekannt.
2. Verpachtungszeitraum
Die Verpachtung erfolgt im laufenden Jagdjahr ab sofort und läuft bis zum 31.03.2038
3. Wildbestand / Abschussplan
Für den dreijährigen Abschussplan sind derzeit 36 Stück Rehwild vorgesehen
4. Anforderungen an die Bietenden/Pächter
Um bei Bedarf kurze Reaktionszeiten sicherzustellen, sollte der Pächter im näheren Umkreis (ca. 20 Kilometer) zum Jagdrevier ansässig sein. In den Angeboten sind folgende Punkte zwingend aufzuführen:
Erklärung zur Einhaltung der Voraussetzungen des § 11 BJagdG (sachliche, persönliche Eignung zur Jagdausübung, Zuverlässigkeit, ausreichende Versicherung, gültiger Jagdschein),
Angebot Pachtzins (§ 4 Pachtvertrag)
Angebot Wild- und Jagdschadenersatz (§ 6 Pachtvertrag)
5. Angebotsabgabe
Die Angebote sind unter dem Betreff „Jagdverpachtung Haverlahwiese“ bis zum 01.12.2025 per E-Mail an grundstuecke@bge.de einzureichen. Die Vergabe erfolgt im Wege eines freien Bieterverfahrens, die Verpächterin behält
sich die Auswahl des Pächters nach eigenem Ermessen vor. Ein Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrages besteht nicht.
Dem Pachtgebot ist der Nachweis der Pachtfähigkeit beizufügen. Als Pächter werden nur solche Personen zugelassen, die einen Jahresjagdschein besitzen und einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben. Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Gründe vorliegen, die eine Pacht nicht gestatten.
6. Interessenskonflikt
Bewerber, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur BGE stehen, sind von der Vergabe ausgeschlossen, wenn die Übernahme der Jagdpacht zu einem persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Interessenskonflikt führt. Dies gilt insbesondere, wenn der/die Mitarbeitende
a. an der Vergabe der Jagdpacht für die BGE beteiligt ist und/oder
b. in dienstlicher Funktion mit der Einhaltung von Tierschutz-, Umwelt- und Naturschutz einschließlich der nachhaltigen Nutzung des Wildbestands auf den Flächen befasst ist und/oder
c. in dienstlicher Funktion mit der Vertragsumsetzung des Jagdpachtvertrags betraut ist.
Anlagen
- Entwurf Jagdpachtvertrag
- Revierkarte
- Abschussplan
- Übersicht Abschüsse 1. und 2. Planjahr
Standort
38228 Salzgitter Lichtenberg
