Rathausstraße 9 ·
65321 Heidenrod
Nadine Emrich
Gemeindeforstamt, Jagd, Fischerei
Tel.: +49 6120 79 630
E-Mail: nadine.emrich@heidenrod.de
Web: www.heidenrod.de
Gemeinde Heidenrod ·
Beschreibung
Öffentliche Ausschreibung
Jagdverpachtung
Die Jagdgenossenschaft Heidenrod - Watzelhain verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 01.04.2027 den gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit einer Größe von ca. 310,10 ha, davon 289,61 ha bejagbar, mit 132,90 ha Wald, 156,71 ha Grünland / Feld, 20,49 ha befriedete Fläche.
Es ist eine Revierkarte mit der Revierabgrenzung beigefügt.
In dem Revier sind als Standwild, Schwarzwild, Rehwild (laut Abschussplan 45 Stück zu schießen), und Rotwild (laut Abschussplan 5 Stück zu schießen) vorhanden, es liegt ca. 20 km nordwestlich von Wiesbaden im schönen Naturpark Rheingau-Taunus (Untertaunus) in einer durch Wald geprägten ländlichen Region liegt.
Das Jagdrevier weist nur zwei Land-Straßen auf, die nur zur Erschließung des 400 Einwohner-Dorfes dienen und demnach mäßig befahren sind. Das Revier ist durch einen hohen Waldanteil und tief eingeschnittene Waldwiesentäler, sowie eine um das Dorf liegende Feldlage geprägt. Die Ackerflächen beschränken sich auf Getreideanbau und Hülsenfrüchte.
Das Jagdrevier liegt im Rotwildgebiet „Hinterlandswald“.
Eine Besichtigung des Jagdreviers kann vereinbart werden. Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Jagdvorstandes Herr Arno Molter, Tel. Mobil 0178 524 9533.
Die Ausschreibungsbedingungen können bei der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod abgeholt oder angefordert werden (Tel. 06120/790 oder info@heidenrod.de).
Zur Zusendung der Unterlagen in Papier ist ein adressierter und mit 1,80 € frankierter Rückumschlag DIN A 4 beizufügen. Im Übrigen erfolgt die Zusendung per Mail.
Schriftliche Angebote von jagdpachtfähigen Personen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Jagdverpachtung“ bis 30.11.2026 - 12.00 Uhr an den Jagdvorsteher, Herrn Arno Molter, Hof Grilseifen, 65321 Heidenrod zu richten.
Zur Herstellung der Vergleichbarkeit sind Nebenangebote ausdrücklich nicht erwünscht!
Im Jagdrevier ist mit dem zu tätigen Abschuss eine anspruchsvolle Aufgabe zu lösen, daher ist die Darlegung, wie dieses konzeptionell erfüllt werden könnte, hilfreich.
Die Jagdgenossenschaft behält sich den Zuschlag vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
gez. der Jagdvorstand
Standort
65321 Heidenrod
