Der Jagdbezirk Hentern-Baldringen wird zum 01.04.2026 erstmals in Form der zwei neu gebildeten Jagdbögen I und II für die Dauer von 8 Jahren verpachtet.
| Jagdbogen I: südlich und östlich der Kreisstraße 143 | 
| Größen (auf volle Hektar abgerundet): | 
| Gesamtgröße: | 361 Hektar | 
| davon bejagdbar: | 343 Hektar | 
| Waldfläche gesamt: | 195 Hektar | 
| Feldfläche gesamt: | 146 Hektar | 
| Wasserfläche: | 2 Hektar | 
| Jagdbogen II: nördlich und westlich der Kreisstraße 143 | 
| Größen (auf volle Hektar abgerundet): | 
| Gesamtgröße: | 420 Hektar, | 
| davon bejagdbar: | 398 Hektar | 
| Waldfläche gesamt: | 140 Hektar | 
| Feldfläche gesamt: | 257 Hektar | 
| Wasserfläche: | 1 Hektar | 
Die Flächenangaben sind vorbehaltlich Flächenänderungen nach Digitalisierung des Jagdbezirks.
Beide zu verpachtende Jagdbögen liegen im Rotwildbewirtschaftungsgebiet und gehören zur Rotwildhegegemeinschaft Osburg Saar.
Angaben zu den in den letzten drei Jagdjahren vorgegebenen und nachgewiesenen Schalenwildabschüssen aus den beiden Jagdbögen I und II:
|  | Schalenwild m / w | 
| Jagdjahr 2023/2024 lt. Abschusszielsetzung lt. Abschussliste | 7 / 15 12 / 25 | 
| Jagdjahr 2024/2025 lt. Abschusszielsetzung lt. Abschussliste | 7 / 18 15 / 23 | 
| Jagdjahr 2025/2026 lt. Abschusszielsetzung lt. Abschussliste bis dato | 7 / 18 7 / 10 | 
Zielsetzung 2026/2027 Jagdbogen I:
12 Stück Rotwild
25 Stück Rehwild
So viel wie möglich Schwarzwild
Zielsetzung 2026/2027 Jagdbogen II:
8 Stück Rotwild
25 Stück Rehwild
So viel wie möglich Schwarzwild
Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote.
Der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit nach § 14 Absatz 5 Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) sowie die Höchstflächenerklärung gemäß § 14 Absatz 3 LJG sind dem schriftlichen Pachtgebot beizufügen.
Mit der Abgabe des Pachtgebots verpflichtet sich der Pachtinteressent ein bindendes Jagd- und Bewirtschaftungskonzept vorzulegen, das den Erfordernissen zur Wildschadensvermeidung und der Bejagung der vorkommenden Wildarten Rechnung trägt.
Berücksichtigt sollten hierbei folgende Ziele, die von der Verpächterin festgelegt wurden:
- Maximal ein Prozent frische Schälschaden ausweislich der letzten forstbehördlichen Stellungnahme
- Reduzierung landwirtschaftlicher Wildschäden um fünf Prozent pro Jahr
- Mindestabschussvereinbarung muss erfüllt werden
- Körperlicher Nachweis muss verpflichtend gemeldet werden
- mindestens zwei Bewegungsjagden pro Jahr müssen durchgeführt werden
Die Pachtbedingungen können in der Zeit vom 23.10.2025 bis einschließlich 15.01.2026 bei Jagdvorsteher Ewald Annen telefonisch 0170 479 21 55 oder per E-Mail: ewaldannen@t-online.de angefordert werden.
Mit der Abgabe des Pachtgebots gelten die Pachtbedingungen als vorbehaltlos anerkannt. Die Verpächterin behält sich die Erteilung des Zuschlags vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Die schriftlichen Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Hentern-Baldringen Jagdbogen I / Jagdbogen II – nicht öffnen“ bis spätestens 23.01.2026, 24 Uhr beim Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7, 54314 Hentern einzureichen.
Die Öffnung der Gebote erfolgt am 27.01.2026, 18.00 Uhr im Bürgerhaus Baldringen.
Die Pachtvergabe wird am 10.02.2026 um 19.00 Uhr im Gasthaus Kopp in Hentern in einer Genossenschaftsversammlung abgestimmt.
Hentern, 20.10.2025
Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen
gez. Ewald Annen, Jagdvorsteher