Jagdverpachtung Hentern-Baldringen Jagdbogen I und Jagdbogen II

Zu den Favoriten Neu
Kontakt Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7, 54314 Hentern
Hinzugefügt 29-10-2025 22:03:02

Beschreibung

Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Hentern-Baldringen Jagdbogen I und Jagdbogen II

Der Jagdbezirk Hentern-Baldringen wird zum 01.04.2026 erstmals in Form der zwei neu gebildeten Jagdbögen I und II für die Dauer von 8 Jahren verpachtet.

Jagdbogen I: südlich und östlich der Kreisstraße 143
Größen (auf volle Hektar abgerundet):
Gesamtgröße: 361 Hektar
davon bejagdbar: 343 Hektar
Waldfläche gesamt: 195 Hektar
Feldfläche gesamt: 146 Hektar
Wasserfläche: 2 Hektar
Jagdbogen II: nördlich und westlich der Kreisstraße 143
Größen (auf volle Hektar abgerundet):
Gesamtgröße: 420 Hektar,
davon bejagdbar: 398 Hektar
Waldfläche gesamt: 140 Hektar
Feldfläche gesamt: 257 Hektar
Wasserfläche: 1 Hektar

Die Flächenangaben sind vorbehaltlich Flächenänderungen nach Digitalisierung des Jagdbezirks.

Beide zu verpachtende Jagdbögen liegen im Rotwildbewirtschaftungsgebiet und gehören zur Rotwildhegegemeinschaft Osburg Saar.

Angaben zu den in den letzten drei Jagdjahren vorgegebenen und nachgewiesenen Schalenwildabschüssen aus den beiden Jagdbögen I und II:

 

Schalenwild

m / w

Jagdjahr 2023/2024

lt. Abschusszielsetzung

lt. Abschussliste

7 / 15

12 / 25

Jagdjahr 2024/2025

lt. Abschusszielsetzung

lt. Abschussliste

7 / 18

15 / 23

Jagdjahr 2025/2026

lt. Abschusszielsetzung

lt. Abschussliste bis dato

7 / 18

7 / 10

Zielsetzung 2026/2027 Jagdbogen I:

12 Stück Rotwild

25 Stück Rehwild

So viel wie möglich Schwarzwild

Zielsetzung 2026/2027 Jagdbogen II:

8 Stück Rotwild

25 Stück Rehwild

So viel wie möglich Schwarzwild

Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote.

Der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit nach § 14 Absatz 5 Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) sowie die Höchstflächenerklärung gemäß § 14 Absatz 3 LJG sind dem schriftlichen Pachtgebot beizufügen.

Mit der Abgabe des Pachtgebots verpflichtet sich der Pachtinteressent ein bindendes Jagd- und Bewirtschaftungskonzept vorzulegen, das den Erfordernissen zur Wildschadensvermeidung und der Bejagung der vorkommenden Wildarten Rechnung trägt.

Berücksichtigt sollten hierbei folgende Ziele, die von der Verpächterin festgelegt wurden:

  • Maximal ein Prozent frische Schälschaden ausweislich der letzten forstbehördlichen Stellungnahme
  • Reduzierung landwirtschaftlicher Wildschäden um fünf Prozent pro Jahr
  • Mindestabschussvereinbarung muss erfüllt werden
  • Körperlicher Nachweis muss verpflichtend gemeldet werden
  • mindestens zwei Bewegungsjagden pro Jahr müssen durchgeführt werden

Die Pachtbedingungen können in der Zeit vom 23.10.2025 bis einschließlich 15.01.2026 bei Jagdvorsteher Ewald Annen telefonisch 0170 479 21 55 oder per E-Mail: ewaldannen@t-online.de angefordert werden.

Mit der Abgabe des Pachtgebots gelten die Pachtbedingungen als vorbehaltlos anerkannt. Die Verpächterin behält sich die Erteilung des Zuschlags vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Die schriftlichen Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Hentern-Baldringen Jagdbogen I / Jagdbogen II – nicht öffnen“ bis spätestens 23.01.2026, 24 Uhr beim Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7, 54314 Hentern einzureichen.

Die Öffnung der Gebote erfolgt am 27.01.2026, 18.00 Uhr im Bürgerhaus Baldringen.

Die Pachtvergabe wird am 10.02.2026 um 19.00 Uhr im Gasthaus Kopp in Hentern in einer Genossenschaftsversammlung abgestimmt.

Hentern, 20.10.2025

Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen

gez. Ewald Annen, Jagdvorsteher

Standort


54314 Hentern

Details der Kleinanzeige

Kleinanzeigen ID: 1529
Mitglied: 1212
Gültig bis: 23-01-2026 21:57:00