Hedwig-Dransfeld-Straße 23 a
59457 Werl
Herr Jürgen Staubach juergen.staubach@werl.de
Beschreibung
Jagdverpachtung der Eigenjagd „Hof Heide“ E 144
| Verpächter: | Wallfahrtstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Straße 23, 59457 Werl |
|---|---|
| Ansprechpartner: | Kommunalbetrieb Werl, Hedwig-Dransfeld-Straße 23 a, 59457 Werl Herr Jürgen Staubach (juergen.staubach@werl.de) |
| Reviergröße: | 76 ha |
| Pachtbeginn: | 01.04.2026 |
| Pachtdauer | 12 Jahre |
| Gebotsende: | 09.03.2026, 12.00 Uhr |
Beschreibung:
Zum 01.04.2026 wird der Eigenjagdbezirk „Hof Heide“ der Wallfahrtsstadt Werl, als Niederwildrevier auf die Dauer von 12 Jahren neu verpachtet. Der Jagdbezirk hat eine Gesamtgröße von ca. 76 ha. Die bejagbare Fläche von ca. 75,5 ha verteilt sich auf ca. 67 ha Feld, ca. 5 ha Wald sowie ca. 3,5 ha Grünland, Gräben, Wegeflächen und sonstiges Brachland.
Es handelt sich um ein klassisches Niederwildrevier der Hellwegregion mit den vorkommenden Wildarten: Hase, Fasan, Raubwild, Rehwild und sonstiges Niederwild.
Zu beachten ist, dass in den kommenden Jahren auf den landwirtschaftlichen Flächen voraussichtlich mehrere Windenergieanlagen errichtet werden. Hierdurch kann es künftig zu Beeinträchtigungen kommen.
Die Verpachtung erfolgt im Wege eines öffentlichen Bieterverfahrens durch Einholung schriftlicher Gebote. Diese sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung EJB Hof Heide“, bis spätestens 09.03.2026, 12:00, bei der Wallfahrtsstadt Werl, - Zentrale Vergabestelle- Hedwig-Dransfeld-Straße 23, 59457 Werl, einzureichen
Dem schriftlichen Pachtgebot ist der Nachweis der Pachtfähigkeit beizufügen. Als Pächter werden nur solche Personen zugelassen, die einen Jahresjagdschein besitzen und einen solchen bereits während drei Jahren in Deutschland besessen haben (§ 11 (Abs. 5) BJG). Darüber hinaus dürfen keine Gründe gem. § 11 (3) BJG (Überschreiten der Gesamtfläche von 1.000 Hektar) vorliegen. Des Weiteren ist ein Bejagungskonzept zur Bewirtschaftung des Niederwildreviers beizufügen.
Zukünftige Pächter dürfen nicht weiter als 15 km vom Revier entfernt wohnen.
Mit der Abgabe des Pachtgebotes gelten die Pachtbedingungen als vorbehaltlos anerkannt. Der Verpächter behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Mit der Abgabe des Pachtgebotes erkennt der Pachtinteressent die Regelungen zur Übernahme der Jagdeinrichtungen vorbehaltlos an.
Der Musterpachtvertrag einschließlich der Revierkarte sind als Anlage beigefügt.
Anlage: Musterpachtvertrag Hof Heide
Vergabe des Pirschbezirkes „Stadtwald West“:
| Ansprechpartner: | Kommunalbetrieb Werl, Hedwig-Dransfeld-Straße 23 a, 59457 Werl Herr Jürgen Staubach (juergen.staubach@werl.de) |
| Größe: | ca. 58 ha |
| Beginn: | 01.04.2026 |
| Dauer | 2 Jahre (Option zur Verlängerung) |
| Gebotsende: | 09.03.2026, 12.00 Uhr |
Beschreibung:
Zum 01.04.2026 wird der Pirschbezirk „Stadtwald West“ der Wallfahrtsstadt Werl, auf die Dauer von 2 Jahren neu vergeben. Der Pirschbezirk hat eine Größe von ca. 58 ha. Es handelt sich ausschließlich um Waldflächen in unterschiedlichen Altersstrukturen. Vorkommende Wildarten: Rehwild, Raubwild und sonstiges Niederwild. Schwarzwild kommt als häufiges Wechselwild vor.
Neben der Nutzung als Wirtschaftswald dient die Fläche auch als Naherholungsgebiet. Daher sind neben den Zielen des Forstbetriebes insbesondere die Belange der Erholungssuchenden zu beachten. Es ist mit einer erheblichen Frequentierung zu rechnen.
Die Vergabe erfolgt im Wege eines öffentlichen Bieterverfahrens durch Einholung schriftlicher Gebote. Diese sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Pirschbezirk „Stadtwald West“, bis spätestens 09.03.2026, 12:00, bei der Wallfahrtsstadt Werl, - Zentrale Vergabestelle- Hedwig-Dransfeld-Straße 23, 59457 Werl, einzureichen
Als Pirschbezirksinhaber werden nur solche Personen zugelassen, die einen gültigen Jahresjagdschein besitzen. Des Weiteren ist ein Bejagungskonzept zur Bewirtschaftung der zu bejagenden Waldfläche beizufügen.
Der feste Wohnsitz des zukünftige Pirschbezirksinhabers darf sich nicht weiter als 15 km vom Revier entfernt befinden.
Mit der Abgabe des Gebotes gelten die Bedingungen als vorbehaltlos anerkannt. Der Kommunalbetrieb Werl behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Der Mustervertrag ist als Anlage beigefügt.
Anlage: Mustervertrag Stadtwald West
Vergabe des Pirschbezirks „Stadtwald Ost“
| Ansprechpartner: | Kommunalbetrieb Werl, Hedwig-Dransfeld-Straße 23 a, 59457 Werl Herr Jürgen Staubach (juergen.staubach@werl.de) |
| Größe: | ca. 20 ha |
| Beginn: | 01.04.2026 |
| Dauer | 2 Jahre (Option zur Verlängerung) |
| Gebotsende: | 09.03.2026, 12.00 Uhr |
Beschreibung:
Zum 01.04.2026 wird der Pirschbezirk „Stadtwald Ost“ der Wallfahrtsstadt Werl, auf die Dauer von 2 Jahren mit der Option einer jährlichen Verlängerung neu vergeben. Der Pirschbezirk hat eine Größe von ca. 20 ha. Es handelt sich ausschließlich um Waldflächen in unterschiedlichen Altersstrukturen. Vorkommende Wildarten: Rehwild, Raubwild und sonstiges Niederwild. Schwarzwild kommt als häufiges Wechselwild vor.
Neben der Nutzung als Wirtschaftswald dient die Fläche auch als Naherholungsgebiet. Daher sind neben den Zielen des Forstbetriebes insbesondere die Belange der Erholungssuchenden zu beachten. Es ist mit einer erheblichen Frequentierung zu rechnen.
Die Vergabe erfolgt im Wege eines öffentlichen Bieterverfahrens durch Einholung schriftlicher Gebote. Diese sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Pirschbezirk „Stadtwald Ost“, bis spätestens 09.03.2026, 12:00, bei der Wallfahrtsstadt Werl, - Zentrale Vergabestelle- Hedwig-Dransfeld-Straße 23, 59457 Werl, einzureichen
Als Pirschbezirksinhaber werden nur solche Personen zugelassen, die einen gültigen Jahresjagdschein besitzen. Des Weiteren ist ein Bejagungskonzept zur Bewirtschaftung der zu bejagenden Waldfläche beizufügen.
Der feste Wohnsitz des zukünftige Pirschbezirksinhabers darf sich nicht weiter als 15 km vom Revier entfernt befinden.
Mit der Abgabe des Gebotes gelten die Bedingungen als vorbehaltlos anerkannt. Der Kommunalbetrieb Werl behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Anlage: Mustervertrag Stadtwald Ost
Standort
59457 Werl
