Jagdverpachtung Kollerschlag

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Kontakt Marktgemeinde Kollerschlag
Markt 14
4154 Kollerschlag
Bearbeiter: AL Heinz LORENZ, Mobil.: 0676/5287022
Email: lorenz@kollerschlag.at
Hinzugefügt 25-12-2025 17:14:40

Beschreibung

m Sinne des§ 20 Oö. Jagdgesetz 2024 hat der Obmann des Gemeindejagdvorstandes Kollerschlag folgende Verlautbarung zur Kundmachung an der Gemeindeamtstafel bekannt gegeben:

Kundmachung

Der Gemeindejagdvorstand hat in seiner Sitzung am 22.12.2025 gemäß§ 20 Oö. Jagdgesetz 2024 die Neuverpachtung des genossenschaftlichen Jagdgebietes Kollerschlag und den. Pachtvertrag im Entwurf beschlossen. Die Jagdverpachtung erfolgt durch „freies übereinkommen". Das Mindest-Pachtentgelt wurde mit 2.900 Euro festgesetzt. Das Jagdgebiet umfasst eine Fläche von 1.747 ha 01 a 07 m2 • Bewerber um den Zuschlag zur Pachtung des genossenschaftlichen Jagdgebietes Kollerschlag haben Ihre Offerte in der Zeit

von  Mittwoch, 24. Dezember 2025 bis Mittwoch, 21. Jänner 2026 - 12:00 Uhr

beim Marktgemeindeamt Kollerschlag (Tel. 07287 / 8155) im verschlossenen Umschlag einzubringen.

Im Offert muss das angebotene Pachtentgelt angeführt sein. Bei einer Verpachtung an eine Jagdgesellschaft ist dem Offert auch ein Gesellschaftsvertrag anzuschließen. Auf§§ 21 und 22 Oö. Jagdgesetz wird hingewiesen. Der Jagdpachtvertragsentwurf liegt während der Kundmachungsfrist am Marktgemeindeamt Kollerschlag auf und kann von Interessenten während der Amtsstunden eingesehen werden. Den Jagdgenossen (Grundeigentümer) steht gern. § 28 Oö. Jagdgesetz 2024 gegen diese Beschlüsse das Einspruchsrecht zu. Einsprüche sind innerhalb der Kundmachungsfrist mit einem begründeten Gegenantrag beim Gemeindeamt einzubringen.

Der Bürgermeister:

Standort


4154 Kollerschlag

Details der Kleinanzeige

Kleinanzeigen ID: 1586
Mitglied: 2252
Gültig bis: 21-01-2026 17:07:00