Jagdverpachtung Ober Mörlen

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Kontakt Gemeinde Ober-Mörlen
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Herrn Jan Krauße-Olberding Tel.: 06002 50233)
Hinzugefügt 15-02-2026 20:29:35

Beschreibung

Jagdrevierausschreibung

Die Jagdnutzung des Eigenjagdbezirks Ober-Mörlen (Langenhainer Wald), wird zum 01.04.2026 auf die Dauer von 10 Jahren verpachtet. Die bejagbare Fläche beträgt ca. 78,66 ha. Eine Jaghütte wird mitverpachtet. Ein Flächenzugang bzw. – Abgang während der Vertragslaufzeit ist vom Pächter zu akzeptieren.

Vorkommende Wildarten: Rehwild und Schwarzwild sowie Rotwild als gelegentliches Wechselwild.

Der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit ist beizufügen. Ebenso ist ein Bejagungskonzept mit einzureichen. Die Verpachtung erfolgt im Wege der öff entlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote, die spätestens bis zum 15.03.2026 (Datum des Poststempels bzw. Eingangsstempel der Gemeindeverwaltung) mit Aufschrift „Jagdverpachtung Eigenjagdbezirk Ober-Mörlen“ (Langenhainer Wald) an den Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen zu richten sind. Die Gemeinde Ober-Mörlen behält sich die Erteilung des Zuschlags vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpfl ichtet. Zuzüglich wird eine noch festzusetzende, angemessene Wildschadensverhütungspauschale erhoben. Auf den Jagdpachtpreis sowie die Wildschadenverhütungspauschale ist durch den Pächter der jeweils gültige Mehrwehrsteuersatz zu entrichten. Eine Besichtigung des Reviers, ist nach Vereinbarung mit der Gemeinde Ober-Mörlen, Herrn Jan Krauße-Olberding (Tel.: 06002 50233), möglich.

Standort


61239 Ober-Mörlen

Details der Kleinanzeige

Kleinanzeigen ID: 1647
Mitglied: 318
Gültig bis: 15-03-2026 20:23:00