Am Markt 3
Zimmer 13
56841 Traben-Trarbach
Revierleiter Tobias Langer
Tel: 0175/1864567Mail: Tobias.Langer@wald-rlp.de
Beschreibung
Jagdverpachtung Traben-Trarbach/Mosel (Landkreis Bernkastel-Wittlich)
Zum 01.04.2027 ist die Jagdnutzung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Traben-Trarbach, Jagdbogen I, Il a und II b auf die Dauer von 8 Jahren zu verpachten.
Der Jagdbogen I umfasst eine Gesamtfläche von ca. 580 ha. Darin enthalten sind ca. 165 ha Feld, ca. 147 ha Wald, davon ca. 103 ha städtischer Wald und ca. 60 ha Gewässer. Befriedet sind insgesamt ca. 208 ha. Der Jagdbogen gehört zu keinem Bewirtschaftungsbezirk.
Der Jagdbogen II a umfasst eine Gesamtfläche von ca.332 ha. Darin enthalten sind ca.125 ha Feld, ca. 189 ha Wald, davon ca. 117 ha städtischer Wald und ca. 10 ha Gewässer. Befriedet sind insgesamt ca. 8 ha. Der Jagdbogen gehört zu keinem Bewirtschaftungsbezirk.
Der Jagdbogen II b umfasst eine Gesamtfläche von ca.355 ha. Darin enthalten sind ca. 134 ha Feld, ca. 154 ha Wald, davon ca. 142 ha städtischer Wald und ca. 32 ha Gewässer. Befriedet sind insgesamt ca. 35 ha. Der Jagdbogen gehört zu keinem Bewirtschaftungsbezirk.
Gebote sind für jeden Jagdbogen getrennt abzugeben!
Die Abschussvereinbarung für Schwarzwild richtet sich nach den Bejagungsempfehlungen des gemeinsamen Handlungsprogrammes des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, des Landesjagdverbandes, der Bauern- und Winzerverbände sowie des Gemeinde- und Städtebundes.
Die Verpachtungen erfolgen im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Die schriftlichen Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Jagdverpachtung Traben-Trarbach, Jagdbogen I, II a oder II b" (für jeden Jagdbogen getrennt) bis spätestens Donnerstag, den 26.11.2026, 14.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, Rathaus, einzureichen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt am Donnerstag, den 26.11.2026, unmittelbar nach 14.00 Uhr, im Sitzungssaal im 1. Stock des Rathauses Trarbach. Die Verpächterin ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Die Pachtbedingungen liegen vom 05.11.2026 bis einschließlich 19.11.2026, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 13, 56841 Traben-Trarbach, während der Dienststunden zur Einsichtnahme bzw. Abholung aus. Sie können dort auch postalisch oder per E-Mail unter Trossen.R@vgtt.de angefordert werden.
Die Abgabe eines Gebotes gilt gleichzeitig als Anerkennung der Pachtbedingungen. Dem schriftlichen Pachtgebot ist der Nachweis der Pachtfähigkeit beizufügen. Als Pächter werden nur solche Personen zugelassen, die einen Jahresjagdschein besitzen und einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben (§ 14 (5) LJG). Darüber hinaus dürfen keine Gründe gem. § 14 (3) LJG (Überschreiten der Gesamtfläche von 1.000 Hektar) vorliegen.
Weitere Auskünfte bezgl. Revierbeschaffenheit und evtl. Revierbegehungen können telefonisch, (Tel: 0175/1864567) oder per Mail: Tobias.Langer@wald-rlp.de mit dem Revierleiter Tobias Langer, besprochen werden.
Traben-Trarbach, den 23.10.2026 gez. Patrice Langer, Stadtbürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, den 23.10.2026 Traben-Trarbach
Markus Heintel, Bürgermeister
Standort
56841 Traben-Trarbach
