Jagdverpachtung Traunried Nord und Süd

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Kontakt Jagdvorsteher Kraus Benedikt
Traunried 31a
86833 Ettringen
Tel. 08262/8349930
Hinzugefügt 15-12-2025 23:05:19

Beschreibung

Die Jagdgenossenschaft Traunried beschloss auf ihrer Versammlung am 20.11.2025 ihre beiden Jagdreviere auf dem Weg der freihändigen Vergabe für neun Jahre zu verpachten.

Jagdrevierbeschreibung Traunried-Nord 269ha:
23% Waldanteil, 15 ha Befriedete Fläche, Abschuss von Rehwild pro Jahr liegt bei 21/22 Stück laut Abschussplan
Jagdrevierbeschreibung Traunried-Süd 470ha:
27% Waldanteil 25 ha Befriedete Fläche, Abschuss von Rehwild pro Jahr liegt bei 40 Stück laut Abschussplan

Folgende Pachtbedingungen werden gestellt:
1.
Bei Angebotsabgabe ist ein gültiger Jagdschein vorzulegen.
2.
Eine Unter- u. Weiterverpachtung und die Erteilung von entgeltlichen Jagderlaubnissen ist nicht ohne schriftliche Zustimmung der Jagdgenossenschaft möglich.
3.
Der Pächter darf höchstens drei unentgeltliche Jagderlaubnisscheine ausgeben.
4.
Der Pächter muss mind. zwei entgeltliche Jagderlaubnisscheine ausgeben.
5.
Die Jagderlaubnisscheine sind beim Jagdvorsteher zu melden.
6.
Die Rehkitzrettung ist vom Jagdpächter mit einer Drohne zu übernehmen.
7.
Jährliche Revierbegehung mit Jagdpächter und Jagdgenossen.
8.
Körperlicher Nachweis: Der Pächter ist verpflichtet jedes erlegte Schalenwild bei einem Mitglied des Jagdvorstandes vorzulegen, jährlich ist eine Streckenliste der Vorstandschaft vorzulegen.
9.
Mittelfristiges Ziel ist es die Verbisssituation in beiden Revieren auf eine günstige Verbissbelastung (von Rot auf Grün) zu verändern.
10.
Hauptbaumarten sind: Fichte, Tanne, Buche, Eiche, Douglasie, Lärche
11.
Wildschadenersatz: Der Pächter ist zum Wildschadenersatz im vollen Umfang verpflichtet. Das gilt für die Wildarten Schalenwild und Dachs.
12.
Wildschadenschätzung: Der Pächter ist zum Wildschadenersatz verpflichtet. Sollte ein Vorbescheid erforderlich sein, sind die Kosten des Verfahrens (Gebühren u. Auslagen) dem im Streit um die Hauptsache an oder teilweise unterliegenden im selben Maß ganz oder teilweise aufzuerlegen. Bei nicht bezifferbaren Verhältnissen wird die Kostenpflicht nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Vorbescheidsteller bestimmt und im Vorbescheid festgesetzt. Die Regelung soll die gütliche Einigung ohne Vorverfahren stärken und einen gerechten Ausgleich zwischen den Parteien schaffen.
13.
Der Jagdpächter ist verpflichtet Schwarzwildschäden im Grünland ganzjährig zu beseitigen und ggf. nachzusäen.
14.
Der Jagdpächter ist verpflichtet bei einer revierübergreifenden Bejagung von Schwarzwild mindestens einmal im Jahr aktiv teil zu nehmen.
15.
Jagdessen: Der Jagdpächter stellt jährlich ein Jagdessen vom heimischen Wild mit Getränken.
16.
Der Jagdpächter ist verpflichtet geeignete Jagdeinrichtungen, in Absprache mit dem Grundstückseigentümer, zu errichten. Alte Jagdeinrichtungen werden vom neuen Jagdpächter übernommen oder vom alten Jagdpächter abgebaut. Die Jagdgenossenschaft übernimmt keine Haftung für Jagdeinrichtungen im Jagdrevier.
17.
Der Jagdpächter ist verpflichtet bei Problemtieren (u.A. Biber, Wolf, …), bei einer vorliegenden Abschussgenehmigung, den Abschuss durchzuführen.
Der Wohnsitz des Pachtbewerbers soll in einem Umkreis von max. 30 km zum Revier liegen.
Die Pachtbewerber werden zur Vergabeversammlung eingeladen.
Abgabe des schriftlichen Angebots bis zum 31. Dezember 2025, 12 Uhr, beim Jagdvorsteher Kraus Benedikt, Traunried 31a, 86833 Ettringen, Tel. 08262/8349930. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.
Vorprüfung der Angebote durch die Vorstandschaft nach Ende der Angebotsfrist.
Keine Bindung an das Höchstpachtangebot.

Standort


86833 Ettringen

Details der Kleinanzeige

Kleinanzeigen ID: 1572
Mitglied: 470
Gültig bis: 31-12-2025 22:55:00