Jagdverpachtung Wöllstein

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Kontakt Jagdvorsteher Wöllstein
Björn Kitzer
Am Weinkeller 1
55576 Badenheim
jagdvorsteher.woellstein@gmx.de
Hinzugefügt 05-02-2026 17:59:52

Beschreibung

Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Wöllstein

Zum 01.04.2026 wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Wöllstein auf die Dauer von 8 Jahren neu verpachtet.

Der Jagdbezirk hat eine Gesamtgröße von 1198 ha, davon sind 213 ha durch Befriedung nicht bejagbar. Die bejagbare Fläche von 985 ha enthält etwa 46 ha Wald und 836 ha Feld. Der zu verpachtende Jagdbezirk gehört zu keinem Bewirtschaftungsbezirk.

Schalenwild m/w

Jagdjahr 2024/2025 lt. Abschussvereinbarung: lt. Abschussliste inkl. Fallwild: 10 / 20 15 / 20

Jagdjahr 2023/2024 lt. Abschussvereinbarung: lt. Abschussliste inkl. Fallwild: 6 / 10 11 / 15

Jagdjahr 2022/2023 lt. Abschussvereinbarung: lt. Abschussliste inkl. Fallwilden werden und gespeichert: 6 / 10 12 / 15

Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Diese sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Jagdgenossenschaft Wöllstein – Nicht öffnen –“, bis spätestens 11.03.2026, 18:00, beim Jagdvorsteher Wöllstein, Am Weinkeller 1, 55576 Badenheim, einzureichen. Die Öffnung der Gebote erfolgt am 12.03.2026, 18:00, in Rathaus Wöllstein, Ernst-Ludwig-Straße 22, 55597 Wöllstein. Dem schriftlichen Pachtgebot ist der Nachweis der Pachtfähigkeit beizufügen. Als Pächter werden nur solche Personen zugelassen, die einen Jahresjagdschein besitzen und einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben (§ 14 (5) LJG). Darüber hinaus dürfen keine Gründe gem. § 14 (3) LJG (Überschreiten der Gesamtfläche von 1.000 Hektar) vorliegen.

Zur Abgabe eines Angebots sind gem. § 8 (2) LJVO nur jagdpachtfähige Personen berechtigt, die ihren Hauptwohnsitz im Umkreis von 8 km zum Jagdbezirk haben oder einen Jagdaufseher aus diesem Gebiet werden bestellen können. Mit der Abgabe des Pachtgebotes gelten die Pachtbedingungen - insb. die Regelungen zur Übernahme von Wildschäden - als vorbehaltlos anerkannt. Der Verpächter behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Mit der Abgabe des Pachtangebotes erkennt der Pachtinteressent die Regelungen zur Übernahme der Jagdeinrichtungen vorbehaltlos an. Die genauen Pachtbedingungen ergeben sich aus dem zu schließenden Pachtvertrag. Dieser kann in der Zeit vom 06.02.2026 bis einschließlich 11.03.2026 beim Jagdvorsteher Wöllstein, Björn Kitzer, am Weinkeller 1, 55576 Badenheim eingesehen oder per E-Mail an jagdvorsteher.woellstein@gmx.de angefordert werden. Eine vor Ort Besichtigung des Jagdbezirks mit dem Jagdvorsteher ist nach Absprache möglich.

Standort


55576 Badenheim

Details der Kleinanzeige

Kleinanzeigen ID: 1634
Mitglied: 511
Gültig bis: 11-03-2026 17:53:00