Grundstücksabteilung
Frau Macula
Kirchplatz 2
s.macula@rheinfelden-baden.de Tel. Nr. 07623 95423
Beschreibung
Jagdverpachtung Jagdbogen Rheinfelden-Minseln
Die Jagdgenossenschaft Rheinfelden (Baden) und die Stadt Rheinfelden (Baden) beabsichtigen, den Jagdbogen Minseln mit einer bejagbaren Fläche von insgesamt 868,6145 ha ab 01.04.2026 auf die Dauer von 10 Jahren bis zum 31.03.2036 zu verpachten.
Es handelt sich um ein strukturreiches Niederwildrevier im Naherholungsgebiet der Stadt Rheinfelden (Baden) mit gutem Rehwildbestand und Schwarzwild als häufigem Wechsel-/Standwild.
Der Jagdbogen Minseln setzt sich wie folgt zusammen:
Bejagbare Fläche Befriedete Fläche Gesamtflächen
Eigenjagdbezirk 299,7863 299,786
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk 568,8282 74,3266 643,1548
Summen 868,6145 74,3266 942,9411 (Flächenangaben in ha als ca. Angaben)
Der im Bau befindliche Autobahnabschnitt A 98.5 berührt den Jagdbogen im Süden geringfügig. Im Bereich des Jagdbogen Minseln ist der Bau eines Mountainbike-Trails geplant. Über die Verpachtung des Eigenjagdbezirkes entscheidet der Ortschaftsrat Minseln, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entscheidet über die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Rheinfelden (Baden).
Es besteht keine Bindung an das Höchstgebot oder die Gewähr auf Zuschlagserteilung.
Weitere Informationen zur Vergabe der Jagdpacht mit dem Plan des Jagdbogens, dem Entwurf des Jagdpachtvertrages, das Bewerbungsformular und den Datenschutzhinweis können auf der Homepage der Stadt Rheinfelden Baden unter www.rheinfelden.de/oeffentliche_ausschreibungen abgerufen werden.
Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung mit dem Bewerbungsformular sowie dem Nachweis der Jagdpachtfähigkeit und dem Pachtangebot bis spätestens 12. Januar 2026 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Jagdverpachtung „Jagdbogen Minseln“ bei der Stadt Rheinfelden (Baden), Stadtkämmerei, Grundstücksabteilung, Kirchplatz 2, D-79618 Rheinfelden (Baden), einzureichen. Zur Abgabe von Geboten sind nur Personen zugelassen, die nach § 17 Abs. 5 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz jagdpachtfähig sind. Der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit ist mit den Geboten vorzulegen.
Die Pachtbedingungen sind nicht verhandelbar. Interessenten können sich bei Rückfragen an die Stadt Rheinfelden (Baden), Grundstücksabteilung, Frau Macula, unter s.macula@rheinfelden-baden.de oder Tel. Nr. 07623 95423 wenden.
Standort
79618 Rheinfelden
