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- 1 Teilnehmer
- erstellt von Stefan Fügner
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Die diesjährige Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen findet als Mannschafts- und Einzelschießen für Lang- und Kurzwaffen vom 17. Juli bis 19. Juli 2015 auf dem Schießstand des Jagdvereins Hubertus Gießen statt.
I. Zeitplan, Schießleitung, Bedingungen
1. Zeitplan
Freitag, 17. Juli 2015, 8.00 Uhr, Eröffnung des Meisterschaftsschießens, 16.00 Uhr letzter Termin für die Ausgabe der Schießkarten.
Samstag, 18. Juli 2015, 8.00 Uhr Fortsetzung des Meisterschaftsschießens, 16.00 Uhr letzter Termin für die Ausgabe der Schießkarten.
Sonntag, 19. Juli 2015, 8.00 Uhr, Fortsetzung des Meisterschaftsschießens, 12.00 Uhr letzter Termin für Ausgabe der Schießkarten.
2. Schießleitung
Die oberste Schießleitung hat der Landesschießobmann. Seine Stellvertreter sind die Bezirksschießobleute. Die Schießleitung bestimmt die Reihenfolge des Schießens. Hat der Schütze mit dem Schießen begonnen, wird die Uhrzeit eingetragen. Die Schießkarten werden von der Standaufsicht an den nächsten Stand weitergegeben. Schützen die sich dort bei Aufruf nicht zum Schießen melden, verlieren den Anspruch auf weitere Teilnahme.
Die Bildung eines Schiedsgerichts erfolgt aus drei erfahrenen Jagdschützen.
II. Kombiniertes Schießen
1. Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdschützen, die im Kombinierten Schießen (Büchsen- und Flintenschießen) an zwei Qualifikationsschießen teilgenommen haben, sowie Kurzwaffenschützen mindestens ein Qualifikationsschießen teilgenommen haben.
2. Bedingungen für das Mannschaftsschießen
Die Jagdvereine erhalten Nachricht, für welchen Tag und für welche Zeit ihre Jagdschützen eingeteilt sind. Die in dieser Mitteilung angegebene Zeiteinteilung ist unbedingt einzuhalten. Ein Vor- und Nachschießen einzelner Mannschaftsmitglieder, ist mit Ausnahme beim Kurzwaffenschießen nicht zulässig. Kurzwaffenmannschaften müssen jedoch vor Beginn des Schießens unveränderbar gemeldet sein.
Jeder Jagdverein kann A- und B-Mannschaften sowie Mannschaften der Altersklasse in beliebiger Zahl melden.
In den Vereinsmannschaften kann nur je ein „Ausländer“, der Mitglied in einem Jagdverein des LJV-Hessen sein muss, teilnehmen. Es steht den Vereinen frei, auch Schützen der B-Klasse in die A-Mannschaft einzureihen, die natürlich vorher termingerecht mitzumelden sind. In den B-Mannschaften werden nur Schützen zugelassen, die bis Ende 2014 noch keine 300 Punkte erreicht haben. Jagdschützen der Damenklasse und der Jugendklasse müssen jedoch im Besitz der DJV-Schießleistungsnadel in Bronze, alle übrigen Schützen im Besitz der DJV-Schießleistungsnadel in Silber, sein. Es können bis sechs Schützen sowie zusätzlich ein Ersatzschütze gemeldet werden. Die vier Besten werden gewertet.
Eine Mannschaftswertung in der Damen- und Juniorenklasse wird nur durchgeführt, wenn mindestens drei Mannschaften melden. In den Mannschaften der Altersklasse können Jagdschützen der Senioren- und Altersklasse ab 55 Jahren schießen. Ein Mannschaftswettbewerb der Altersklasse wird nur durchgeführt, wenn mindestens vier Mannschaften melden.
3. Bedingungen für das Einzelschießen
Das Einzelschießen wird nach den Bedingungen der DJV-Schießvorschrift in sechs Schießklassen durchgeführt.
A-Klasse
Zugelassen sind nur Jagdschützen, die bei einer DJV- oder LJV-Meisterschaft oder einem Qualifikationsschießen 300 Punkte erreicht haben.
B-Klasse
Zugelassen sind nur Jagdschützen, die bei einer DJV- oder LJV-Meisterschaft oder einem Qualifikationsschießen bis Ende 2014 300 Punkte noch nicht erreicht haben. Jagdschützen der B-Klasse die während der laufenden jagdlichen Wettkampfsaison die 300-Punkte-Grenze erreichen bzw. überschreiten, bleiben bis einschließlich der Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen 2015 in der B-Klasse und steigen erst nach Abschluss der Landesmeisterschaft in die A-Klasse auf. Jagdschützen der Damenklasse und der Jugendklasse müssen jedoch im Besitz der DJV-Schießleistungsnadel in Bronze, alle übrigen Schützen im Besitz der DJV-Schießleistungsnadel in Silber, sein.
Damenklasse
Jagdschützinnen werden, neben in der für sie zuständigen Klasse, in einer besonderen Damenklasse gewertet. Eine Damenklasse kann nur gebildet werden, wenn sich mindestens sechs Teilnehmerinnen hierfür melden. Eine Mannschaftswertung wird nur durchgeführt, wenn mindestens drei Mannschaften gemeldet sind.
Jugendklasse
Jagdschützen der Jahrgänge 1988 und jünger werden neben in der für sie zuständigen Klasse in einer besonderen Jugendklasse gewertet. Eine Mannschaftswertung wird nur durchgeführt, wenn mindestens drei Mannschaften gemeldet sind.
Altersklasse
Jagdschützen der Jahrgänge 1951 bis 1960 können auf ihren Wunsch anstatt in der sonst für sie zuständigen Klasse in einer besonderen Altersklasse schießen.
Seniorenklasse
Jagdschützen der Jahrgänge 1950 und älter können auf ihren Wunsch anstatt in der sonst für sie zuständigen Klasse in einer besonderen Seniorenklasse schießen. Eine Seniorenklasse kann nur gebildet werden, wenn sich mindestens sechs Teilnehmer hierfür melden.
Entsprechend der DJV-Schießvorschrift erhalten Jagdschützen im Alter von 55 bis 59 Jahren eine Vorgabe von 5 Punkten, im Alter ab 60 Jahren eine Vorgabe von 10 Punkten bei der Vergabe von Schießleistungsnadeln.
Bei der Einstufung in ihrer Klasse oder in Konkurrenz mit anderen Klassen wird diese Vorgabe nicht berücksichtigt. Für alle Klassen gelten die Bestimmungen der DJV-Schießvorschrift. Es findet jedoch innerhalb der Klasse eine getrennte Preiswertung statt.
Büchsenschießen
Die vier Disziplinen beim Büchsenschießen sind in einer Gesamtzeit von höchstens 40 Minuten durchzuschießen. Alle Disziplinen sind mit derselben Büchse und derselben Zielvorrichtung zu schießen. Es wird auf ausgeschnittene Wildscheiben geschossen.
Wurftauben- und Turmschießen
15 Tauben sind auf einem Turmstand zu beschießen, und zwar je 2 Tauben von den Ständen 1-7 und am Schluss der Serie von Stand 7 die 15., vom Niederhaus kommende Taube. Von den Ständen 1, 3, 4 und 5 werden Einzeltauben beschossen, und zwar jeweils zuerst die Taube vom hohen Turm. Von den Ständen 2, 6 und 7 sind Doubletten zu beschießen. Bei der Doublette auf Stand 2 ist zuerst die Taube vom hohen Turm, bei den Doubletten auf Stand 6 und 7 zunächst die Taube vom niederen Turm zu beschießen.
Beim Flintenschießen darf die Schrotladung 24 g nicht überschreiten und es ist die Anschlagmarkierung (Streifen) gem. der DJV-Schießvorschrift vorzunehmen. Es ist dieselbe Flinte bzw. dasselbe Laufpaar zu verwenden. Wechselchokes sind zulässig, Laufwechsel bleiben verboten. Chokes gleicher Bauart müssen verwendet werden. Ein Vorwerfen der Tauben findet nicht statt. Die Schützen müssen vor Beginn des Schießens mit einem ausreichenden Patronenvorrat versehen sein, damit kein unnötiger Zeitverlust entsteht. Die Standaufsichten sind beauftragt, auf korrekten jagdlichen Anschlag zu achten.
II. Kurzwaffenschießen
Jeder Jagdverein kann Mannschaften und Einzelschützen melden. Teilnahmeberechtigt sind Jagdschützen die mindestens die DJV-Schießleistungsnadel in Silber für Lang- und Kurzwaffen besitzen und an mindestens einem Qualifikationsschießen teilgenommen haben.
III. Allgemeine Bedingungen
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder der Jagdvereine im LJV Hessen, dies ist vom meldenden Jagdverein gesondert schriftlich zu bestätigen. Im Übrigen ist zu beachten, dass im Rahmen der Schießwettbewerbe, einschließlich des Kurzwaffenschießens, ein Schütze nur für einen Jagdverein bei der Landesmeisterschaft starten darf; ein Wechsel im Rahmen der Einzeldisziplinen ist nicht mehr möglich. Verstöße gegen diese Bestimmungen ziehen Disqualifikation nach sich. Zu dem Wettbewerb wird nur zugelassen, wer im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines für 2015/2016 ist oder eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies ist bei der Meldung nachzuweisen. Geschossen wird in Rotten zu je sechs Mann, die in Reihenfolge der ausgegebenen Startnummern zusammengestellt werden. Jeder Jagdschütze hat mit eigener Waffe anzutreten.
Meldungen der Mannschaften und Einzelschützen (beides ausschließlich über die Vereine):
Die Meldungen für die Mannschaften und die Einzelschützen erfolgen durch die Vereine in dem dafür vorgesehenen Formular. Diese sind auf der Homepage unter: http://www.ljv-hessen.org/formulare/schießwesen runterzuladen.
Alle Meldungen sind an den Landesobmann, Walter Siebert, Eichenweg 26, 34388 Trendelburg, Mobil: 0171/4447354, waltersiebert@gmx.de, zu senden.
In der Meldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum, genaue Postanschrift des Teilnehmers, Telefon-Nr., die Vereinszugehörigkeit, die Klasse, die Teilnahme an Qualifikationsschießen und die seither errungene Schießleistungsnadel des DJV anzugeben. Außerdem ist bei jedem anzuführen, ob er bereit ist im Falle einer Qualifikation bei den Landesmeisterschaften - als Mannschafts- oder Einzelschütze - an den Bundesmeisterschaften im jagdlichen Schießen vom 2. September bis 5. September 2015 in Freiburg teilzunehmen. Die Zusage muss verbindlich sein. Ohne die Zusage kann der Teilnehmer nicht mit einer Starterlaubnis bei dem Bundesschießen rechnen. In der Meldung ist unbedingt anzugeben, an welche Anschrift des meldenden Vereins der Landesschießobmann die Meldung über den Ablauf des Schießens und die Zeiteinteilung schicken soll. Die Meldungen sind ausschließlich auf dem neuem Meldeformular an den Landesschießobmann zu senden (keine Schießkarten).
Nenngeld:
Einzelschütze: kombiniertes Schießen 30 Euro
Mannschaft: kombiniertes Schießen zusätzlich 40 Euro
Einzelschütze: Kurzwaffenschießen 15 Euro
Mannschaft: Kurzwaffenschießen zusätzlich 20 Euro
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Kategorie
Jagdliches Schießtraining -
Datum & Zeit
17Jul 2015 um 00:00 - 19Jul 2015 um 00:00 -
Ort & vollständige Anschrift
35390 Giessen -
Event Admins
Stefan Fügner