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- Verfügbare Sitze: 9 von 10
- 1 Teilnehmer
- erstellt von Stefan Fügner
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Auch in der Jagdsaison 2014/2015 bietet SaarForst interessierten Jägern die Möglichkeiten, an Bewegungsjagden (Drückjagden) teilzunehmen. Die Jagden beginnen in der Regel ab 08.30 Uhr (Eintreffen der geladenen Gäste und anschließende Begrüßung) – Jagdkernzeit zwischen 9.30 – 13.00 Uhr - und enden gegen 15.00 Uhr (Verblasen der Strecke). Die bejagten Flächen sind während der gesamten Jagdzeit für sonstige Waldbesucher nach § 26, Absatz 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) durch Verordnung der Forstbehörde gesperrt.
Nach der Jagd ist in der Regel Zeit und Raum für ein gemütliches Beisammensein ("Schüsseltreiben"). Vorkommende Wildarten sind in allen Jagdbezirken Schwarzwild und Rehwild. Bitte haben Sie Verständnis, dass je Gast ein geringer Kostenbeitrag erhoben wird. Den jeweiligen Kostenbeitrag erhalten Sie mit Ihrer Einladung und dem anliegenden Anmeldevordruck. Er wird vor der Jagd in Rechnung gestellt. In der Kostenpauschale enthalten sind alle Abschussgebühren für Rehwild sowie Schwarzwild bis 60 kg. Die Kosten für das Schüsseltreiben sind in diesem Betrag in der Regel nicht enthalten und werden gesondert mitgeteilt.
Für folgende Bewegungsjagd-Termine können bis ca. eine Woche zuvor auf Anfrage ggf. noch Schützenstände vergeben werden:- Samstag, 15. November 2014;
- Freitag, 28. November 2014;
- Samstag, 29. November 2014;
- Samstag, 6. Dezember 2014;
- Freitag, 12. Dezember 2014;
- Freitag/Samstag 19./20. Dezember 2014
- Freitag/Samstag 9./10. Januar 2015
Bei Interesse können Sie sich unter folgender Mail-Adresse für die vorgenannten Bewegungsjagden bewerben. Sie erhalten – vorausgesetzt, dass noch Standplätze zur Verfügung stehen - danach Ihre Einladung / Anmeldevordruck:
Jagd@sfl.saarland.de (Ansprechpartner: Bernd Diener oder Peter Schneider)Die Teilnahme an Bewegungsjagden, Schießen auf bewegliche Ziele, schnelles Zielerfassen und Ansprechen der freigegebenen Wildarten stellen hohe Ansprüche an die Schießfertigkeit der Schützen.
Daher wird in diesem Jahr erstmals der nach § 16 Abs. 3 SJG in Verbindung mit dem § 43 a der DV-SJG geforderte „Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit" verlangt. Diesen Nachweis legen Sie bitte bei der Jagdscheinkontrolle oder in Kopie mit ihrer Anmeldung vor. (Dies gilt nicht für regelmäßige Jagdgäste von SaarForst Landesbetrieb deren Schießnachweis für 2014 im Geschäftsbereich Jagd vorgelegt, registriert und schriftlich bestätigt wurde.)
Sollten sie diesen Nachweis bis zum Tag der Jagd nicht erbracht haben, dann können Sie an der Bewegungsjagd nicht als Schütze teilnehmen.Die Bedingungen zur Erlangung des „besonderen Schießnachweises" können Sie den Anlagen 1 und 2, „Schießnachweis – Drückjagden" entnehmen.
Weitere Informaionen:
Saarforst Landesbetrieb Geschäftsbereich 1.2 - Wildbewirtschaftung, Zertifizierung
Von der Heydt 12, 66115 Saarbrücken
tel: 0681/9712-870
Mail: jagd@sfl.saarland.de -
Kategorie
Gesellschaftsjagden -
Datum & Zeit
15Nov 2014 um 00:00 - 15Nov 2014 um 00:00 -
Ort & vollständige Anschrift
66115 Saarbrücken -
Event Admins
Stefan Fügner