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14.2.2015, Kursbeginn Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung im Mai 2015, Vereinigung der Jäger des Saarlandes, Saarwellingen
Feb 14

14.2.2015, Kursbeginn Vorbereitungslehrgang auf die...

 

  • Kursbeginn Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung im Mai 2015

     

    INFORMATION

     

    zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung Mai 2015

     

    Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 3 Monate an und bringt in diese  intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sechs Jahrzehnten ein.

     

    Der nächste Lehrgang beginnt am

     

    Samstag, 14. Februar 2015 - 08.00 Uhr

     

    im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang Mai dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.

     

    Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.03.2014)

     

    Der theoretische Unterricht in den Fächern

     

    1.)    Jagdrecht sowie verwandte Rechtsgebiete, insbesondere Tierschutzrecht sowie Notwehr- und Notstandsrecht;

     

    2.)    Wild-/Jagdtierkunde einschließlich Wildbiologie und Wildkrankheiten sowie die Behandlung des erlegten Wildes unter Berücksichtigung der Hygiene und der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel;

     

    3.)    Jagdbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Fallenjagd sowie Jagdhundewesen;

     

    4.)    Wildhege, Naturschutz und Landschaftspflege, Wildschadensverhütung sowie Land- und Waldbau;

     

    5.)    Waffen- und Schießwesen hinsichtlich der im Jagdbetrieb vorkommenden Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen);

     

    findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 27. April – 01. Mai 2015 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.

     

    Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Es können aber auch eigene Langwaffen benutzt werden, sofern diese funktionssicher sind und eine gültige Waffenbesitzkarte vorliegt. Die Kosten für die Munition  sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.

     

    Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.

     

    Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:

     

    1.   Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd oder einer zu Lehrzwecken gestellten Gesellschaftsjagd (auch in Privatrevieren möglich);

    2.   Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Jagdpraxis, z. B. über Bau von Reviereinrichtungen, Biotopgestaltung und Biotoppflege (nur gültig, wenn sie bei der VJS absolviert werden!);

    3.   Nachweis von zwanzig Schüssen auf einen flüchtigen Überläufer aus 50 m oder 60 m Entfernung freihändig im jagdlichen Anschlag (nur gültig, wenn sie bei der VJS absolviert werden!);

    4.   Nachweis von je fünf Schüssen mit Revolver und Pistole (nur gültig, wenn sie bei der VJS absolviert werden!).

     

    Die Lehrgangsgebühr beträgt 700,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 8,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 214,00 € und die Munitionspauschale 168,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.090,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.

     

    Zum Lehrgangsbeginn benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis neueren Datums, ein Passfoto und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen.

     

    Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:

     

                              I. Teil = Jagdliches Schießen                      02. Mai 2015

                              II. Teil = Schriftliche Prüfung                       08. Mai 2015

                              III. Teil = Mündl./praktische Prüfung            09. Mai 2015

     

    Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.

    Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.

     

    Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.

     

    Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.

     

    Änderungen sind vorbehalten!

  • Kategorie
    Jungjägerkurse
  • Datum & Zeit
    14Feb 2015 um 00:00 - 14Feb 2015 um 00:00
  • Ort & vollständige Anschrift
    Saarwellingen
  • Event Admins
    Stefan Fügner

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