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Baden-Württemberg - Auch Bundesverwaltungsgericht verwehrt PETA das Verbandsklagerecht

Die Tierrechtler-Organisation Peta bekommt in...
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Baden-Württemberg - Auch Bundesverwaltungsgericht verwehrt PETA das VerbandsklagerechtDie Tierrechtler-Organisation Peta bekommt in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht. Das hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.20.11.2021 07:32von  Alfons DeterDie Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. hat gegenüber dem Land Baden-Württemberg nach dem baden-württembergische Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) keinen Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation.Dies hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im März 2020 entschieden. In seinem Urteil hatte der Verwaltungsgerichtshof eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung legte PETA Deutschland Beschwerde ein.Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Landesagrarministerium diese Woche mitgeteilt, dass es diese Beschwerde inzwischen zurückgewiesen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden und den Aktivisten bleibt der Weg zu einer Anerkennung als verbandsklagberechtigte Tierschutzorganisation versperrt.Die Organisationsstruktur macht den Unterschiedhttps://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/auch-bundesverwaltungsgericht-verwehrt-peta-das-verbandsklagerecht-12745904.html