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Stadt will "Stadtjäger" ernennen
1. Februar 2023
Die Stadt Bad Mergentheim hat einen Aufruf gestartet, um möglichst mehrere so genannte...Stadt will "Stadtjäger" ernennen
1. Februar 2023
Die Stadt Bad Mergentheim hat einen Aufruf gestartet, um möglichst mehrere so genannte „Stadtjägerinnen“ oder „Stadtjäger“ ernennen zu können.
Um für diese Aufgabe qualifiziert zu sein, benötigen Jägerinnen und Jäger einen entsprechenden Ausbildungs-Lehrgang und eine Bescheinigung der Unteren Jagdbehörde. Die Stadt Bad Mergentheim strebt an, dass qualifizierte Personen offiziell zur Stadtjägerin oder zum Stadtjäger bestellt werden. Erst nach einer solchen offiziellen Ernennung durch die Kommune dürfen sie innerstädtisch tätig werden.
Stadtjägerinnen und Stadtjäger sollen Eigentümerinnen, Eigentümer oder Nutzungsberechtigte in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen beraten und unterstützen. Es geht also auch um Prävention und Tier-Abwehr.
Darüber hinaus hat ein Stadtjäger oder eine Stadtjägerin die Erlaubnis, dass mit Zustimmung der jeweiligen Grundstücksbesitzerin oder des Grundstücksbesitzers sowie der Polizei die Jagd ausgeübt werden darf. Sie dürfen somit ein Wildtier auch im Siedlungsbereich mit der Schusswaffe töten, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen - oder aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ein weiter Grund kann die Abwehr von Tierseuchen sein.
Das städtische Ordnungsamt weist jedoch schon jetzt darauf hin, dass die Kosten für den Einsatz des Stadtjägers oder der Stadtjägerin vom Auftraggeber oder der Auftraggeberin selbst getragen werden müssen.
Wer sich vorstellen könnte, als Stadtjäger oder Stadtjägerin für die Stadt Bad Mergentheim eingesetzt zu werden, meldet sich bitte bei Sabine Stutz, Sachgebietsleiterin Öffentliche Ordnung & Sozialamt, Telefon 07931/ 57-3215, E-Mail: sabine.stutz@bad-mergentheim.de.
www.bad-mergentheim.de/de/presse/presse-aktuell/st…
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