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Regionale Jagdnachrichten für Jäger und Freunde der Jagd...
Jäger und Freunde der Jagd in Nordrhein-Westfalen
Einvernehmen über Eigenjagden der Stadt Remscheid
15. Februar 2024
Zum 1. April haben die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) „die Inbesitznahme...Einvernehmen über Eigenjagden der Stadt Remscheid
15. Februar 2024
Zum 1. April haben die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) „die Inbesitznahme aller Eigenjagden der Stadt Remscheid gegenüber der Jagdbehörde und der Jagdgenossenschaft Remscheid erklärt“, hat die Verwaltung zur Sitzung des TBR-Betriebsausschusses am 20. Februar mitgeteilt. Diese waren bislang in der Regel durch die Jagdgenossenschaft Remscheid an entsprechende Jagdpächter im Rahmen der Verpachtung der jagdgenossenschaftlichen Bezirke mitverpachtet worden. Eigenjagden sind zusammenhängende Flächen eines Eigentümers, hier der Stadt Remscheid, die eine Fläche von mindestens 75 Hektar umfassen. Konkret handelt es sich um die Eigenjagden im Bereich Reinshagen/Küppelstein (nördlich der Müngstener Brücke), Bereich Lohbachtal/Ehringhausen (nördlich Burger Str.), Bereich Buchholzen (nördlich der Eschbachtalsperre) und der Bereich um die Panzertalsperre Lennep. Hintergrund: Die Erklärung einer Eigenjagd ermöglicht einen höheren jagdlichen Einfluss des Eigentümers auf seine Flächen als bei einer Mitverpachtung über eine Jagdgenossenschaft.
„Da die Bewirtschaftung des Remscheider Waldes gemäß der Grundsätze einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung erfolgt, besteht die Notwendigkeit, einen hohen jagdlichen Einfluss ausüben zu können“, so die Verwaltung. „Eines der wesentlichen Ziele ist der Vorrang einer natürlichen Waldverjüngung (im Gegensatz zur künstlichen Einbringung von Pflanzen) weitestgehend ohne Schutzmaßnahmen.“ Hierüber hätten in den vergangenen Jahren „umfangreiche, teilweise auch kontroverse Gespräche“ mit den Beteiligten stattgefunden. Im Einvernehmen mit der Jagdgenossenschaft Remscheid wurden nun die folgenden Lösungen gefunden:
Eigenjagdbezirk „Reinshagen/Küppelstein“ (bereits in städtischer Bejagung): Dieser Bezirk wird weiterhin in Regiejagd zusammen mit den umliegenden jagdgenossenschaftlichen Flächen des jagdgenossenschaftlichen Bezirks Reinshagen bejagt. Hierzu schließen die TBR einen Jagdpachtvertrag über die genossenschaftlichen Flächen mit der Jagdgenossenschaft Remscheid. Dabei kommen neben Mitarbeitenden mit Jagd als Dienstaufgabe, Jagdhelfer und –gäste zum Einsatz.
Eigenjagdbezirk „Panzertalsperre Lennep“ (neu in städtischer Bejagung)ieser Bezirk wird zunächst in Regiejagd unter Beteiligung von revierlosen Jägern bejagt. Neben gemeinschaftlichen Ansitzen mit Jagdhelfern und -gästen kann künftig auch die Vergabe von Pirschbezirken erfolgen. Aufgrund der hohen Belastung des Reviers mit Erholungssuchenden ist eine Bejagung des Bezirks nur sehr umsichtig möglich und soll daher zunächst im Rahmen von geführten Jagdintervallen erfolgen. Auf Wunsch der Jagdgenossenschaft Remscheid sollen die TBR ferner angrenzende jagdgenossenschaftliche Flächen hinzupachten, so dass der neu zu bildende jagdgenossenschaftliche Bezirk „Hasenberg“ (zwischen Rader- und Borner Str.) durch die TBR jagdlich bewirtschaftet wird.
Eigenjagdbezirk „Lohbachtal/Ehringhausen“ (Bejagung durch Jagdpächter): Gemeinsam mit der Jagdgenossenschaft Remscheid wurde vereinbart, dass die Eigenjagdflächen an den gleichen Jagdpächter wie auch die genossenschaftlichen Jagdflächen verpachtet werden. Dies erfolgt im Rahmen einer „Parallelverpachtung“, indem gleichlautende Verträge mit dem Jagdpächter seitens der Jagdgenossenschaft und den TBR geschlossen werden. Beide Verträge sind jedoch eigenständig, so dass der Einfluss der TBR im Vergleich zur vorherigen Lösung höher ist.
Eigenjagdbezirk „Buchholzen“ (Bejagung durch Jagdpächter): Gemeinsam mit der Jagdgenossenschaft Remscheid wurde vereinbart, dass die Eigenjagdflächen an den gleichen Jagdpächter wie auch die genossenschaftlichen Jagdflächen verpachtet werden. Dies erfolgt im Rahmen einer „Parallelverpachtung“, indem gleichlautende Verträge mit dem Jagdpächter seitens der Jagdgenossenschaft und den TBR geschlossen werden. Beide Verträge sind jedoch eigenständig, so dass der Einfluss der TBR im Vergleich zur vorherigen Lösung höher ist.
Als Eigentümervertreter bewirtschaften die TBR die anvertrauten Flächen jagdlich im Rahmen der waldbaulichen Zielsetzungen. Es sei der TBR ein „wichtiges Anliegen, insbesondere die revierlose Jägerschaft bei der Bejagung zu beteiligen“, betont die Verwaltung. Dies werde aufgrund der Vielzahl an Jagdschein-Inhaber/innen in NRW (rund 97.000; Stand 2021/22) und damit im Umkehrschluss auch in Remscheid dazu führen, dass nicht sämtliche Interessenten sofort und unmittelbar eine jagdliche Beteiligung erhalten können. Insgesamt sei dieser Prozess ein „konsensorientiertes Vorhaben“, bei dem die Steuerungsmöglichkeiten der TBR dennoch gestärkt würden.
www.waterboelles.de/archives/34472-Einvernehmen-ue…
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