Der Treffpunkt Jagd – Für Jäger und Jagdhundefreunde
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Regionale Jagdnachrichten für Jäger und Freunde der Jagd...
Jäger und Freunde der Jagd in Brandenburg
Wolfspolitik Brandenburg – erfolgreich verschlimmbessert!
30. März 2026
Jagdgesetzänderung: das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“.
Nach der...Wolfspolitik Brandenburg – erfolgreich verschlimmbessert!
30. März 2026
Jagdgesetzänderung: das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“.
Nach der Novelle des Bundesjagdgesetzes für den Wolf vom 5./27. März hat der Landtag Brandenburg am 24.03.2026 ein Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen, in dessen Art. 2 eine Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) enthalten ist. Mit deren § 5 Abs. 1 wurden Wolf und Wolfshybriden (Kreuzungen von Wolf und Hund) in das Landesjagdgesetz Brandenburg – LJagdG Bbg – aufgenommen.
Bejagung von Wolf und Wolfshybriden
In der Tabelle in § 5 (2) BbgJagdDV haben dann Wolfshybriden eine ganzjährige Jagdzeit, wenn auch unter Einhaltung des Elternschutzes des § 22 (4) BJagdG. Mit § 5 Abs. 3 BbgJagdDV wird der Wolf selbst ganzjährig mit der Jagd verschont!
Jedoch kann die Oberste Jagdbehörde (das ist in Brandenburg das MLEUV Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz als Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden) nach dem neuen § 31 Abs. 5 LJagdG Bbg „für Wild, für das eine Jagdzeit nicht festgesetzt ist, zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei-, wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden zeitlich und räumlich beschränkt im Einzelfall Jagdzeiten festsetzen.“
Allerdings immer im Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde! Soviel zum Bürokratieabbau!
jagdrechtsblog.com/wolfspolitik-brandenburg-erfolg…
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