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Erfolg vor Gericht: Naturschützer klagen gegen behördlichen Abschussplan
In Bayern befasste sich ein Gericht umfassend mit einem behördlichen...Erfolg vor Gericht: Naturschützer klagen gegen behördlichen Abschussplan
In Bayern befasste sich ein Gericht umfassend mit einem behördlichen Abschussplan fürs Rehwild. Das Urteil könnte wegweisend sein.
Johannes Schlereth | 21. August 2026
Anlass der Klage war, dass das Landratsamt den Rehwild-Abschussplan festgesetzt hatte, obwohl es vorher einen anderslautenden einvernehmlichen Vorschlag von Revierpächter und der Jagdgenossenschaft gab. Das Landratsamt schien bei seinem Vorgehen weder die konkreten Gegegebenheiten noch die Bewertungen aus der Revierweisen Aussage berücksichtigt zu haben. Denn das betroffene Revier ist beispielsweise von der Verbisssituation als „grün“ eingestuft. Heißt: Der Verbiss ist in tragbarem Rahmen. Dennoch schraubte die Behörde rigide am Abschussplan. Der Plan der Behörde sah vor, dass fast dreimal so viel weibliches wie männliches Wild geschossen werden sollte.
www.pirsch.de/news/erfolg-gericht-naturschuetzer-k…
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