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Regionale Jagdnachrichten für Jäger und Freunde der Jagd...
Jäger und Freunde der Jagd in Schleswig-Holstein
Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht
Pressemitteilung von 4.10.2022
Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht hat der...Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht
Pressemitteilung von 4.10.2022
Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht hat der Landwirtschaftsminister Werner Schwarz am Freitag, 30. September eine Rede gehalten. Die Rede vor dem Landtag hat folgenden Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
Residente Wolfspaare sind in zwei Fällen – im Sachsenwald und auch im Segeberger Forst – bestätigt worden. Sie alle kennen die gestrige Pressemeldung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) über die aktuellen Erkenntnisse des Wolfsmonitorings.
Vor dem Hintergrund ist es mehr als aktuell, dass wir uns heute im Landtag mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht Schleswig-Holsteins befassen. Wir werden den Wolf in das Landesjagdrecht Schleswig-Holstein aufnehmen. Das haben die Regierungsparteien beschlossen und im Koalitionsvertrag verankert. Mein Haus hat in Zusammenarbeit mit dem MEKUN damit begonnen, im Rahmen des 100-Tage-Programms der Landesregierung das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten und ist nach einer gründlichen rechtlichen Prüfung aktuell dabei, den notwendigen Gesetzentwurf zu finalisieren.
Dieser Schritt dient unter anderem dazu, klare Zuständigkeiten für den Fall eines zu entnehmenden Problemwolfs zu formulieren. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch in aller Deutlichkeit sagen: Der Schutzstatus des Wolfes wird damit nicht aufgehoben. Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Das Töten eines Wolfes ist somit nur unter Beachtung enggefasster Kriterien möglich. Aufgrund dessen ist auch die Einrichtung sogenannter „wolfsfreier Zonen“ – wie es von der FDP gefordert wird – rechtlich zurzeit nicht möglich.
herzogtum-direkt.de/index.php/2022/10/04/aufnahme-…
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