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Regionale Jagdnachrichten für Jäger und Freunde der Jagd...
Jäger und Freunde der Jagd in Schleswig-Holstein
Landwirtschaftsministerium startet Anhörungsverfahren zur Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht
12.12.2022
KIEL. Das Ministerium für...Landwirtschaftsministerium startet Anhörungsverfahren zur Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht
12.12.2022
KIEL. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat am Freitag (9. Dezember) das Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht gestartet. Darauf hatte sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag verständigt. Alle beteiligten Organisationen und Institutionen werden nun schriftlich informiert und haben bis zum 24. Januar 2023 die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.
"Dieser Schritt dient unter anderem dazu, klare Zuständigkeiten für den Fall eines zu entnehmenden Problemwolfs zu formulieren. Klar ist aber auch: Der Schutzstatus des Wolfs wird damit nicht aufgehoben. Die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit", sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz. Der Wolf bleibe weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Das Töten eines Wolfs sei somit nur unter Beachtung enggefasster Kriterien möglich, so der Minister.
Die Voraussetzung einer Ausnahme für die Entnahme eines Wolfs sind für jeden Einzelfall zu prüfen. Die geplante Änderung im Landesjagdrecht wird Halterinnen und Halter von Nutztieren nicht davon entlasten, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen. "Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gelöst werden wird, ist es richtig und wichtig den Wolf im Jagdrecht aufzunehmen. Nur so können wir die Situation der Jägerinnen und Jäger in den Revieren beim Umgang mit dem Wolf verbessern", sagte Schwarz.
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/minis…
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