Der Treffpunkt Jagd – Für Jäger und Jagdhundefreunde
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Regionale Jagdnachrichten für Jäger und Freunde der Jagd...
Jäger und Freunde der Jagd in Brandenburg
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Potsdam-Mittelmark
Havelsee: Wolf soll Jagdhund verletzt haben
16.04.2024
Von Johann Stephanowitz
Havelsee. In Havelsee hat ein Wolf offenbar einen...Potsdam-Mittelmark
Havelsee: Wolf soll Jagdhund verletzt haben
16.04.2024
Von Johann Stephanowitz
Havelsee. In Havelsee hat ein Wolf offenbar einen Jagdhund verletzt. Der Landesjagdverband fordert deshalb nun entschiedene Maßnahmen.
In Havelsee im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark soll ein Wolf einen Jagdhund angegriffen und verletzt haben. Klarheit soll nun eine Untersuchung des Landesamtes für Umwelt schaffen. Hierzu soll die Hundehalterin eine nach dem Vorfall am Sonntag entnommene Genprobe an die Behörde schicken. Das Material werde dann im Nationalen Referenzzentrum, dem Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik in Hessen, untersucht.
www.morgenpost.de/berlin/article242112114/Havelsee…
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Neues Jagdgesetz
Nachtzielgeräte, Lebendfallen: Wie Brandenburg Waschbär, Nutria und Bisamratte jagen will
Es ist unklar, ob der Gesetzentwurf vor...Neues Jagdgesetz
Nachtzielgeräte, Lebendfallen: Wie Brandenburg Waschbär, Nutria und Bisamratte jagen will
Es ist unklar, ob der Gesetzentwurf vor der Landtagswahl im September noch in den Landtag kommt. Knackpunkt scheint der in Deutschland streng geschützte Wolf zu sein.
16.04.2024
Schon Rainald Grebe sang einst: „Wenn man Bisamratten im Freibad sieht, dann ist man im Naturschutzgebiet – Mark Brandenburg.“ Wildnis Brandenburg: Immer mehr Tiere, auch solche, die eigentlich nicht hierhergehören, breiten sich in der Mark aus. Manche Arten sollen nun noch stärker gejagt werden, um ihre Ausbreitung zu stoppen. Zu geplanten Änderungen im Brandenburger Jagdgesetz soll auch die Bejagung von Marderhund und Waschbär gehören. Die Ausbreitung zweier anderer Tiere soll anders gemanagt werden.
Waschbär und Marderhund sollen in Brandenburg als invasive Arten mit Nachtzieltechnik bejagt werden. Bei Bisam (oft auch Bisamratte genannt) und Nutria ist geplant, sie ohne Jagdrecht zu managen. Das sähen Änderungen der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes vor, wie Carsten Leßner vom Umweltministerium erklärt.
Bisam und Nutria könnten als Schädlinge eingestuft und mit Lebendfallen bekämpft werden
www.berliner-kurier.de/berlin/brandenburg/nachtzie…
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Wolfsangriff: Jagdhund in Potsdam- Mittelmark verletzt
In der Gemeinde Havelsee kam es am Sonntag zu einem Wolfsangriff, bei dem ein Jagdhund...Wolfsangriff: Jagdhund in Potsdam- Mittelmark verletzt
In der Gemeinde Havelsee kam es am Sonntag zu einem Wolfsangriff, bei dem ein Jagdhund verletzt wurde. Der LJVB fordert eine lückenlose Aufklärung, eine schnelle Entnahme des Wolfes und wird eine DNA-Probe des Angreifers unabhängig analysieren lassen.
15. April 2024
(Michendorf, 15. April 2024) Am vergangenen Sonntag wurde in der Gemeinde Havelsee, im Landkreis Potsdam- Mittelmark, ein Jagdhund vom Wolf angegriffen und verletzt. Der Vorfall ereignete sich zur Mittagszeit in einem Gebiet, in dem häufig Wölfe gesichtet werden und liegt lediglich rund 250 Meter vom Dorf entfernt. Während die Hundeführerin ihre Pferde auf einer Weide versorgte, wurde der Rauhaardackel am Rand der Weide von einem Wolf attackiert und gebissen. Dank des schnellen und beherzten Eingreifens der Hundeführerin und ebenfalls Jagdscheininhaberin, konnte Schlimmeres verhindert werden. Der Rauhaardackel wurde unverzüglich tierärztlich versorgt und hat keine lebensbedrohlichen Verletzungen davongetragen.
„Dieser erneute Vorfall zeigt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis noch schlimmeres passiert. Wir haben bereits jetzt 5 Nutztierrisse- oder Übergriffe am Tag, dazu unzählige Sichtungen, Zusammenstöße oder sonstige Angriffe. Die Politik ist aufgefordert, die Bevölkerung sowie dessen Haus- und Nutztiere vor derartigen Übergriffen zu schützen. Dafür müssen jetzt unbürokratische Lösungen gefunden werden“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJV. Der LJVB fordert eine lückenlose Aufklärung sowie die sofortige Entnahme des Wolfes. „Dieser Wolf hat es nun gelernt und wird bei nächster Gelegenheit nicht mehr zurückschrecken. Es muss schnell gehandelt werden. Bis dahin ist in diesem Bereich Vorsicht geboten“, ergänzt Dr. Wellershoff.
Der dazugehörige Hundeführer und ebenfalls Jagdscheininhaber hat noch vor der ersten Wundversorgung entsprechende DNA- Proben, in zweifacher Ausführung, im Bereich der Verletzung genommen. Der LJVB nimmt diesen Vorfall sehr ernst und wird eine unabhängige DNA-Analyse in Auftrag geben, um die genaue Identität des Angreifers zu ermitteln. „In der Vergangenheit kamen vermehrt Zweifel über die Qualität der untersuchten DNA- Proben auf, die durch das Landesamt für Umwelt in Auftrag gegeben wurden. Dies wollen wir umgehen und eine unabhängige Institution miteinbeziehen“, sagt Dr. Wellershoff.
Aufgrund des schnellen Eingreifens konnte der Rauhaardackel zügig tierärztlich versorgt werden und wird voraussichtlich keine langfristigen Schäden davontragen. Die Wunden der Reißzähne des Wolfes sind zwar tief, konnten nach Aussage der Notversorgung jedoch gut behandelt werden.
ljv-brandenburg.de/wolfsangriff-jagdhund-in-potsda…
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ASP in Polen: LJVB bildet zum dritten Mal Kadaversuchhunde aus
Anfang 2022 hat der Landesjagdverband Brandenburg (LJV mit einer deutsch- polnischen...ASP in Polen: LJVB bildet zum dritten Mal Kadaversuchhunde aus
Anfang 2022 hat der Landesjagdverband Brandenburg (LJV mit einer deutsch- polnischen Zusammenarbeit gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) begonnen. Bisher wurden knapp 40 Gespanne erfolgreich ausgebildet und geprüft. Weitere 13 Gespanne sollen nun folgen.
12. April 2024
(Michendorf, 12. April 2024) Gemeinsam mit dem polnischen Jagdverband startet der LJVB am kommenden Wochenende mit dem dritten Ausbildungskurs für ASP- Kadaversuchhunde in Polen. Insgesamt 12 Hunde- Gespanne mit 13 Jagdhunden nehmen am aktuellen Kurs teil. Eine Hundeführerin ist mit zwei Hunden dafür sogar aus dem 1.800 Kilometer entfernten Stockholm angereist.
Bereits im Juni 2022 haben die beiden Jagdverbände einen Kooperationsvertrag geschlossen und in den beiden zurückliegenden Ausbildungskursen 38 polnische Kadaversuchhundegespanne ausgebildet und erfolgreich geprüft.
Die Fallwildsuche mit geprüften Kadaversuchhunde-Gespannen bildet einen essenziellen Bestandteil bei der Prävention und Bekämpfung der ASP in den betroffenen Gebieten. „Diese Kooperation ist eine Erfolgsgeschichte – es ist immer besser, dass Feuer dort zu bekämpfen, wo es ausbricht. Wir lassen die polnischen Jägerinnen und Jäger und die zuständigen Behörden an unserer Expertise teilhaben und können auf diese Weise dazu beitragen, dass die ASP in unserem Nachbarland stärker und konsequenter bekämpft wird“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg.
Während eines insgesamt zweieinhalbwöchigen Ausbildungskurses in der Woiwodschaft Oppeln in Polen wird LJVB-Ausbilderin und Kadaversuchhundeführerin Katja Klaetsch die Hunde-Gespanne auf die Prüfung vorbereiten. Der Aufwand für die Ausbildung ist für den LJVB in diesem Jahr besonders hoch – der Ausbildungsort ist rund 350 Kilometer von der brandenburgischen Grenze und knapp 500 Kilometer von Potsdam entfernt. „Wir werden weiterhin alle Kapazitäten aufbringen, um diese wertvolle und zielführende Zusammenarbeit beizubehalten“, sagt Dr. Wellershoff.
ljv-brandenburg.de/asp-in-polen-ljvb-bildet-zum-dr…
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Übergangslösung
Landkreis gestattet Bejagung von Schalenwild auch ohne Abschussplan
Uckermark
Der Landkreis Uckermark ist aus technischen Gründen...Übergangslösung
Landkreis gestattet Bejagung von Schalenwild auch ohne Abschussplan
Uckermark
Der Landkreis Uckermark ist aus technischen Gründen mit der Bearbeitung der Abschusspläne nicht hinterhergekommen. Daran soll die Jagd aber nicht scheitern.
13.04.2024
www.nordkurier.de/regional/uckermark/landkreis-ges…
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Es geht um gefährliche Tiere
Brandenburger Jagdverband fordert: Der Abschuss von Wölfen muss zur Routine werden
Monika Wendel
03.04.2024
In der Mark...Es geht um gefährliche Tiere
Brandenburger Jagdverband fordert: Der Abschuss von Wölfen muss zur Routine werden
Monika Wendel
03.04.2024
In der Mark wurden 2023 insgesamt 358 Angriffe erfasst. Dabei wurden 1465 Nutztiere getötet, verletzt oder sind verschollen. „Schadensstiftende Wölfe“ sollen jetzt schneller getötet werden.
Ein Angriff auf eine Nutztierheide soll zukünftig ausreichen: Dann müsse der betreffende Wolf sofort abgeschossen werden, fordern Brandenburger Jäger. „Wir brauchen kein Herumdoktern an Verordnungen – der Schuss muss fallen, wenn ein Wolf den vorschriftgemäßen Zaun überspringt. Dafür müssen jetzt entsprechende Regelungen getroffen werden“, sagt Kai Hamann, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes. Nach seinen Angaben gibt es in Brandenburg mehr als 1000 Wölfe – und fünf Risse oder Übergriffe von Nutztieren pro Tag.
www.berliner-kurier.de/berlin/brandenburg/jagdverb…
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Gästejagd im Stadtwald Brandenburg an der Havel vom 22. bis 24. April 2024
Pressemitteilung vom 25.03.2024
Hochsitz im Wald
Der städtische...Gästejagd im Stadtwald Brandenburg an der Havel vom 22. bis 24. April 2024
Pressemitteilung vom 25.03.2024
Hochsitz im Wald
Der städtische Forstbetrieb Brandenburg an der Havel bietet die Möglichkeit an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Jagd im Stadtwald auszuüben. Der Jagdblock findet vom 22. bis 24. April 2024 statt und beinhaltet jeweils den Morgen- und Abendansitz.
Sie haben die Möglichkeit in unterschiedlichen Revierteilen des Stadtwaldes zu jagen. Die Einweisung erfolgt jeweils durch das zuständige Forstpersonal.
Der Grundpreis für die drei Jagdtage liegt bei 150 € pro Person. Enthalten ist der kostenfreie Abschuss von weiblichen und männlichen Schalenwild der Altersklasse 0 und 1. Ein Anspruch auf Rückerstattung bei erfolgloser Jagd besteht nicht. Die Erlegung von Trophäenträgern ist zusätzlich entgeltpflichtig, sofern die Trophäe vom Erleger übernommen werden möchte. Die Preise hierfür werden auf Anfrage mitgeteilt.
Der Jagdblock ist auf maximal fünf Jägerinnen und Jäger begrenzt.
Interessierte Jägerinnen und Jäger können sich an den städtischen Forstbetrieb unter den folgenden Kontaktdaten melden:
E-Mail:
stadtforst@stadt-brandenburg.de
Telefon:
(03381) 70 23 36
www.stadt-brandenburg.de/presse/gaestejagd-im-stad…
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Jagdverpachtung Brandenburg, Stadt Brandenburg:
Jägerinnen und Jäger für zwei Pirschbezirke gesucht
Pressemitteilung vom 25.03.2024
Pirschbezirk...Jagdverpachtung Brandenburg, Stadt Brandenburg:
Jägerinnen und Jäger für zwei Pirschbezirke gesucht
Pressemitteilung vom 25.03.2024
Pirschbezirk Bohnenland-Ost
Pirschbezirk Gördensee
Am Gördensee und in Bohnenland-Ost liegt der Fokus der Bejagung auf dem verbeißenden Schalenwild.
Für das kommende Jagdjahr sucht der städtische Forstbetrieb Brandenburg an der Havel eine engagierte Jägerin oder Jäger für den „Pirschbezirk Bohnenland Ost“ (110 Hektar; Wildbretmitnahme inklusive) und zwei Jägerinnen oder Jäger für den „Pirschbezirk Gördensee“ (550 Hektar).
www.deutsches-jagdportal.de/hunting_db/mapanbitene…
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Gemeinsames Pressestatement des LBV und LJVB
Statement des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. und des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. zur Umsetzung...Gemeinsames Pressestatement des LBV und LJVB
Statement des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. und des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. zur Umsetzung der „Schnellabschussregelung“ von Wölfen in der Brandenburger Wolfsverordnung.
(Teltow/ Michendorf, 21. März 2024)
Jens Schreinicke, LBV-Wolfsbeauftragter des Landes Brandenburg:
„Wir begrüßen, dass das Bundesumweltministerium endlich erkannt hat, dass die hohen Wolfsbestände in einigen Regionen Deutschlands einen anderen Umgang mit dem Wolf erfordern und dass das Land Brandenburg nun die Umsetzung der neuen Regelungen in der Brandenburger Wolfsverordnung vorantreibt. Doch das eigentliche Problem der zu hohen Wolfsbestände bleibt bestehen. Aus europäischer Perspektive betrachtet, besteht biologisch und rechtlich keine Notwendigkeit mehr, einen derart hohen Schutzstatus des Wolfes aufrecht zu erhalten. Nur die Absenkung des Schutzstatus auf nationaler Ebene und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht geben uns wirksame Mittel in die Hand, unsere Weidetiere dauerhaft zu schützen und die immensen Kosten des Herdenschutzes zurückzufahren. Hier müssen Bund und Land ansetzen.“
Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V.:
„Die vorgestellte Lösung gibt höchstens eine schöne Überschrift – löst das Problem im ländlichen Raum aber nicht. Wieder mal wurden die Hauptbetroffenen enttäuscht. Wir leben aktuell mit über 1.000 Wölfen in Brandenburg und verzeichnen fünf Nutztierrisse- oder übergriffe am Tag. Wir brauchen kein herumdoktern an Verordnungen – der Schuss muss fallen, wenn ein Wolf den vorschriftgemäßen Zaun überspringt. Dafür müssen jetzt entsprechende Regelungen getroffen werden. Wir fühlen uns dahingehend in unserer Forderung bestätigt, da sogar der Ökologische Jagdverein in dieser Sitzung forderte, dass der Abschuss schadenstiftender Wölfe in Brandenburg zur Routine werden muss. Der LJVB wird seine Forderung nach einer festen Jagdzeit des Wolfes und die deutliche Reduzierung des aktuellen Wolfsbestandes im Rahmen der Verbändebeteiligung unterstreichen.“
Hintergrund
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) stellte am Dienstag sein Eckpunktepapier zur Umsetzung der sogenannten „Schnellabschussregelung“ von Problemwölfen in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen in der Brandenburger Wolfsverordnung (BgbWOLFV) vor. Die Neuregelung wurde im Oktober 2023 von Bundesumweltministerin Steffi Lemke den Bundesländern vorgeschlagen und sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Zudem kann auf eine DNA-Analyse verzichtet werden.
Das MLUK übernahm diese Maßgaben und spezifizierte die Voraussetzung des „zumutbaren Herdenschutzes“. Demnach muss ein Wolf innerhalb von sechs Monaten dreimal den Grundschutz überwunden haben bzw. viermal innerhalb von neun Monaten, bevor die Entnahme nach den o.g. Parametern erfolgen kann. Ein Inkrafttreten der neuen BgbWOLFV ist zum Anfang des 3. Quartals im Anschluss an eine Verbändebeteiligung geplant.
Ansprechpartnerin Landesbauernverband Brandenburg e.V.:
Pressesprecherin Meike Mieke
Telefon: 03328 319 202
E-Mail: mieke@lbv-brandenburg.de
Ansprechpartner Landesjagdverband Brandenburg e.V.:
Geschäftsführer Kai Hamann
Telefon: 03320521090 oder 015252454303
E-Mail: hamann@ljv-brandenburg.de
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Minister Vogel nimmt Entwurf von der Tagesordnung
Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz wurde von Minister Vogel (B90/ Die...Minister Vogel nimmt Entwurf von der Tagesordnung
Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz wurde von Minister Vogel (B90/ Die Grünen) selbst von der Tagesordnung genommen. Zuvor hatte sich eine breite Front der anderen Fraktionen gegen die Missachtung der vorgeschriebenen Verfahrensweisen ausgesprochen. LJVB fordert Minister Vogel erneut auf, die notwendigen Gremien einzubeziehen.
6. März 2024
(Michendorf, 6. März 2024) Nachdem Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/ Die Grünen) überraschend eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz auf die Tagesordnung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz setzen lassen hat, hat er diesen auf Druck einer breiten Front im Ausschuss selbst von der Tagesordnung zurückgenommen. Die Beratung des Entwurfs wurde nun bis zur nächsten Sitzung vertagt. Der Entwurf regelt teils weitreichende Änderungen, die nicht zu Ende gedacht sind. Die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht, weitere Einschränkungen bei der Bejagung von Wildgänsen und eine Sommerschonzeit für wiederkäuendes Schalenwild würden zu zusätzlichen und unnötigen Schäden führen. Auch die Jagd auf Raubwild soll mit Beschränkungen der Fallenjagd erschwert werden. Zugleich versäumt das Ministerium, mit der Freigabe von Nachtsichttechnik für die Fuchsbejagung notwendige Verbesserungen für den Schutz bedrohter Vogelarten.
„Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, danken den Abgeordneten, die Minister Vogel auf die Missachtung der vorgeschriebenen Verfahrensweise hingewiesen haben und hoffen, dass Minister Vogel nun den vorgeschriebenen Verfahrensweg einhält“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJV. Dieses tatsächlich undemokratische Verhalten, nämlich die einfachsten und gängigen Grundsätze und demokratischen Gepflogenheiten zu ignorieren, sind inakzeptabel. Zum wiederholten Mal wollte der Minister die Einbindung der betroffenen ländlichen Bevölkerung unterlassen sowie der mit der Aufgabe und Umsetzung betrauten Behörden. Eine Beratung, ohne die Einbeziehung der vorgeschriebenen Gremien, des Landesjagdbeirates und unseres Votums als Landesvereinigung der Jägerinnen und Jäger, können und werden wir nicht akzeptieren, ergänzt Dr. Wellershoff.
Der LJVB fordert Minister Vogel auf, den korrekten Verfahrensweg einzuhalten, eine Sitzung des Landesjagdbeirates einzuberufen und den Entwurf einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz vorzustellen. Gemäß der Verfassung des Landes Brandenburg müssen zudem die Träger öffentlicher Belange, in Gestalt ihrer kommunalen Spitzenverbände, gehört werden. Diese haben den aktuellen Entwurf ebenfalls noch nicht erhalten.
ljv-brandenburg.de/minister-vogel-nimmt-entwurf-vo…
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LJVB fordert Beteiligung des Landesjagdbeirates
Landwirtschaftsminister Vogel setzt maßgebliche Änderung des Jagdrechts auf Tagesordnung im...LJVB fordert Beteiligung des Landesjagdbeirates
Landwirtschaftsminister Vogel setzt maßgebliche Änderung des Jagdrechts auf Tagesordnung im Agrarausschuss und missachtet vorgeschriebene Verfahrensweise. Eine vorher notwendige Beteiligung des Landesjagdbeirates blieb aus und ist nicht angekündigt. LJVB fordert Einbeziehung der notwendigen Gremien.
5. März 2024
(Michendorf, 5. März 2024) Nach zwei gescheiterten und fachlich katastrophalen Vollgesetzentwürfen, eines neuen Jagdgesetzes für Brandenburg, aus der Feder des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und der aus gleichen Gründen zuletzt ins Stocken geratenen Novellierung des Brandenburger Jagdgesetzes, nimmt Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/ Die Grünen) einen neuen Anlauf. Überraschend legte er den Abgeordneten des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz einen Änderungsentwurf für die Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz vor. Dieser soll bereits in der Ausschuss-Sitzung am 6. März beraten werden.
„Die ignorante und fachlich inkompetente Arbeitsweise des MLUK setzt sich weiter fort und man hat aus den Fehlern der Vergangenheit offensichtlich keine Lehren gezogen“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJV. Der Landesjagdbeirat, als fachlich beratendes Gremium, welches die fachliche Expertise bündelt, muss gemäß des brandenburgischen Landesjagdgesetzes bei ‚grundsätzlichen Fragen‘ angehört werden.
„Wir werden es nicht akzeptieren, dass ein Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz ohne unser Votum als anerkannte Landesvereinigung der Jägerinnen und Jäger im Land Brandenburg diskutiert wird“, sagt Dr. Wellershoff.
Der LJVB fordert Minister Vogel auf, den korrekten Verfahrensweg einzuhalten, eine Sitzung des Landesjagdbeirates einzuberufen und den Entwurf einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz vorzustellen, bevor dieser im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz beraten wird. Zudem regt der LJVB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an. „Insbesondere die Meinung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes sollten eingeholt werden, da die jeweiligen Landkreise und die dazugehörigen unteren Jagdbehörden die neuen Regelungen umsetzen müssten und aktuell ebenfalls weder beteiligt noch informiert wurden“, ergänzt Dr. Wellershoff.
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Landnutzerverbände fordern Nachbesserungen am Jagdrecht-Entwurf
Stadtgeschehen
5.03.2024
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat...Landnutzerverbände fordern Nachbesserungen am Jagdrecht-Entwurf
Stadtgeschehen
5.03.2024
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat überraschend einen Änderungsentwurf für die Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz vorgelegt, der bereits in der Ausschuss-Sitzung am 6. März beraten werden soll. Dieser Entwurf wurde jedoch nicht mit dem Landesjagdbeirat, dem fachlich beratenden Gremium des Ministeriums, abgestimmt. Anders als vom Minister behauptet, ist laut dem Forum Natur Brandenburg das Votum der Mitglieder nicht berücksichtigt worden. Die Durchführungsverordnung soll in der Sitzung am 28. August 2023 lediglich als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben worden sein.
Inzwischen erfolgte eine deutliche Überarbeitung des Entwurfs durch das Ministerium.
"Das Übergehen des Landesjagdbeirates ist ein schwerer fachlicher Fehler des Ministeriums. Laut Jagdgesetz ist er das zuständige Fachgremium, das bei ‚grundsätzlichen Fragen‘ wie der Änderung der jagdbaren Arten oder der Jagd- und Schonzeiten angehört werden muss. Dieses Ignorieren der fachlichen Expertise geht zu Lasten der Qualität des Änderungsentwurfs und schmälert seine Akzeptanz bei den Betroffenen", so Jürgen Hammer- schmidt, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossen- schaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg.
Dirk Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. zeigt sich verärgert: "Wieder wurden die beteiligten Akteure im Vorfeld nicht einbezogen. Der Minister hat aus den drei Fehlversuchen, das Bran- denburger Jagdrecht zu reformieren, nichts gelernt. Die Konzeptlosigkeit des Vorgehens spricht für sich. Der Entwurf enthält teils weitreichende Än- derungen, die nicht zu Ende gedacht sind. Die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht, weitere Einschränkungen bei der Bejagung von Wildgänsen und eine Sommerschonzeit für wiederkäuendes Schalen- wild würden zu zusätzlichen und unnötigen Schäden führen. Auch die Jagd auf Raubwild soll mit Beschränkungen der Fangjagd erschwert werden. Zugleich versäumt das Ministerium, mit der Freigabe von Nachtsichttechnik für die Fuchsbejagung notwendige Verbesserungen für den Schutz bedrohter Vogelarten. Das können und werden wir so nicht akzeptieren."
meetingpoint-potsdam.de/neuigkeiten/artikel/156133…
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Brandenburg: ASP weiter zurückgedrängt
Verbraucherschutzministerium hebt weitere ASP-Sperrzonen in drei Landkreisen sowie in Frankfurt (Oder) auf...Brandenburg: ASP weiter zurückgedrängt
Verbraucherschutzministerium hebt weitere ASP-Sperrzonen in drei Landkreisen sowie in Frankfurt (Oder) auf. Jagdverbände mahnen zu besonderer Vorsicht im Schutzkorridor nach Polen und Sachsen. Mangelhafte Biosicherheit an Autobahnraststätten und Transitrouten muss behoben werden.
28. Februar 2024
(Berlin/ Michendorf, 28. Februar 2024) Am 10. September 2020 ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Brandenburg aufgetreten, jetzt ist die vollständige Tilgung der gefährlichen Tierseuche in greifbare Nähe gerückt. Die ersten Kerngebiete wurden bereits im vergangenen Jahr aufgehoben, dort gilt die ASP als getilgt und zurückgedrängt. Am 29. Februar 2024 folgt nun die Aufhebung weiterer Sperrzonen in den Landkreisen Barnim, Märkisch- Oderland und Oder- Spree sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Die bisherige Sperrzone I (Pufferzone) soll zum Teil aufgehoben und die Sperrzone II vollständig in Sperrzone I überführt werden. Die derzeit noch bestehende Sperrzone II (infiziertes Gebiet) im Land Brandenburg wird damit fast halbiert.
„Dieser Erfolg basiert auf der guten Zusammenarbeit der Jägerschaft mit den zuständigen Behörden und der konsequenten Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJV und Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Es sei jetzt wichtig, dass die Schutzkorridore nach Polen und Sachsen weiterhin möglichst schwarzwildfrei blieben und regelmäßig nach Wildschweinkadavern gesucht werde, um ein erneutes Aufflammen der Tierseuche rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Die festen Zäune seien zentraler Bestandteil und Schlüssel zum Erfolg, ergänzt Dr. Wellershoff. Aktuell besteht lediglich noch im südlichen Landkreis Spree- Neiße ein aktives Seuchengeschehen.
Leider häufen sich derzeit Meldungen, dass ASP-Warnschilder, Müllbehälter und Wildzäune an Autobahnrastplätzen oder Transitrouten teilweise in einem schlechten Zustand oder gar nicht mehr vorhanden sind. Der DJV und der LJVB fordern das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, die Biosicherheit wieder durchgehend zu gewährleisten. Der Bund ist zudem laut DJV und LJVB gefordert, die betroffenen Bundesländer deutlich stärker finanziell zu unterstützen. Allein in Brandenburg belaufen sich die Kosten der Seuchenbekämpfung bereits auf über 130 Millionen Euro. „Mit dieser enormen Investition, hat Brandenburg die benachbarten Bundesländer, bisher vor einer nicht vorhersehbaren Katastrophe bewahrt. Diese Leistung muss vom Bund und den benachbarten Bundesländern honoriert werden“, sagt Dr. Wellershoff.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps gibt es auf der ASP-Sonderseite (www.jagdverband.de/asp) des DJV.
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16.02.2024
Anträge auf Jagdabgabemittel noch bis 31. März möglich
Potsdam (agrar-PR) - Die Jagdabgabe, in Höhe von 25 Euro pro Jahr, wird von allen...16.02.2024
Anträge auf Jagdabgabemittel noch bis 31. März möglich
Potsdam (agrar-PR) - Die Jagdabgabe, in Höhe von 25 Euro pro Jahr, wird von allen Personen entrichtet, die einen Jahresjagdschein in Brandenburg lösen. Damit stehen Finanzmittel in Höhe von rund 350.000 Euro jährlich zur Verfügung, die zur Förderung von Jägerinnen und Jäger sowie des Jagdwesens in Brandenburg verwendet werden. Anträge für Förderung aus der Jagdabgabe sind noch bis zum 31. März 2024 möglich.
Gefördert werden Maßnahmen der jagdlichen Aus- und Fortbildung, der Biotopgestaltung und -pflege, des Artenschutzes, der Öffentlichkeitsarbeit sowie das Jagdhunde- und Schießwesen sowie Projekte der Wildtierforschung. Die Pflege des jagdlichen Brauchtums, wie beispielsweise das Jagdhornblasen, kann ebenfalls aus Mitteln der Jagdabgabe unterstützt werden. Alle Maßnahmen, die der Verfolgung und Realisierung gewerblicher Zwecke dienen, sind hingegen von der Gewährung einer Zuwendung ausgeschlossen.
Je nach Art der jeweiligen Maßnahme sind bestimmte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen sowie Jagdausübungsberechtigte und Jagdgenossenschaften aus Brandenburg antragsberechtigt. Auch Investitionen in Auffang- und Pflegestationen für Wild können gefördert werden, wenn die betreffenden Einrichtungen nach dem Tierschutzgesetz anerkannt und im Land Brandenburg ansässig sind
Im September 2023 trat die grundlegend überarbeitete Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe rückwirkend zum 1. April 2023 in Kraft. Anträge auf Förderung können bis spätestens 31. März des für die Bewilligung vorgesehenen Haushaltsjahres gestellt werden. Die Zuwendungen erfolgen in Form eines Zuschusses im Wege der Anteilfinanzierung. Je nach Fördergegenstand kann der Zuschuss zwischen 50 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen.
www.agrar-presseportal.de/landwirtschaft/agrarpoli…
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Jagdgelegenheit in Mecklenburg Vorpommern
Biete Jagdgelegenheit im Süden der Mecklenburger Seenplatte. Hauptwildarten Damwild, Rehwild und...Jagdgelegenheit in Mecklenburg Vorpommern
Biete Jagdgelegenheit im Süden der Mecklenburger Seenplatte. Hauptwildarten Damwild, Rehwild und Schwarzwild.
www.deutsches-jagdportal.de/hunting_db/mapanbitene…
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Naturpark Nuthe-Nieplitz ergreift Vorsichtsmaßnahme
Nach Wolfsriss: Keine Hunde mehr im Wildgehege Glauer Tal erlaubt
Nach einem Wolfsriss verbieten...Naturpark Nuthe-Nieplitz ergreift Vorsichtsmaßnahme
Nach Wolfsriss: Keine Hunde mehr im Wildgehege Glauer Tal erlaubt
Nach einem Wolfsriss verbieten die Betreiber des Naturparks Nuthe-Nieplitz Besuchern mit Hunden den Zugang zum Wildgehege Glauer Tal. Der Wolfsbeauftragte des Landkreises sieht für angeleinte Hunde aber keine Gefahr.
Ulrich Hansbuer
29.01.2024
Glau. Große Aufregung herrscht derzeit bei Hundebesitzern in und um Trebbin. Die Betreiber des Naturparks Nuthe-Nieplitz verhängten am Wochenende nach einem Wolfsriss ein Hundeverbot. Laut einem Hinweis auf den Internetseiten des Naturparks ist das Mitbringen von Hunden in das Wildgehege Glauer Tal verboten.
Am vergangenen Donnerstag hatten Mitarbeiter einen Wolfsriss auf dem 160 Hektar großen Parkgelände und Gehege festgestellt. „Wo der Wolf trotz Zaun und Strom ins Gehege gekommen ist, wissen wir nicht“, sagte Christian Pötner, im Park als Förster für das Wildgehege zuständig. Besucher konnten bisher mit angeleinten Haustieren das Gelände auf ausgewiesenen Rundwanderwegen erkunden und die Wildtiere störungsfrei beobachten. Für Hunde bezahlten Besucher einen Euro, der Hundehalter fünf Euro Eintritt.
Naturpark Nuthe-Nieplitz: Nicht der erste Wolfsriss im Wildgehege Glauer Tal
www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/nuthe-ur…
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Interesse am Jagdschein weiterhin auf hohem Niveau
Im Jahr 2023 hat der LJVB 929 Jägerprüfungen in Brandenburg durchgeführt, davon wurden 549...Interesse am Jagdschein weiterhin auf hohem Niveau
Im Jahr 2023 hat der LJVB 929 Jägerprüfungen in Brandenburg durchgeführt, davon wurden 549 Prüfungen bestanden. Das Durchschnittsalter liegt konstant bei rund 38 Jahren. Der Frauenanteil lag wiederholt bei 22 Prozent.
29. Januar 2024
(Michendorf, 29. Januar 2024) Nach den Rekordjahren 2021 mit über 1.100 Prüfungen und 2022 mit 982 verzeichnet der Landesjagdverband Brandenburg (LJV im vergangenen Jahr 2023 mit 929 Prüfungen einen minimalen Rückgang bei der Jägerprüfung. „Das Interesse am Jagdschein ist und bleibt jedoch auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere die Prüfungsanmeldungen im laufenden Jahr bestätigen dies bereits jetzt“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des LJVB.
Die Jägerprüfung wird nicht ohne Grund das „Grüne Abitur“ genannt- sie ist eine staatlich anerkannte Prüfung, die in drei Teile gegliedert ist: Die Schießprüfung, eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Dabei wird ein umfangreiches Fachwissen gefordert. Etwa 41 Prozent der Jagdscheinanwärterinnen und Jagdscheinanwärter haben die Prüfung nicht beim ersten Versuch bestanden. Im Vorjahr waren es 42 Prozent.
Zur Prüfungsdurchführung hat der LJVB insgesamt 13 Prüfungsausschüsse im ganzen Land etabliert, in denen über 313 Prüfer aktiv sind. Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Jägerprüfung sind ein Mindestalter von 15 Jahren, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie die geistige und körperliche Eignung. Die jagdliche Ausbildung findet über spezielle Jagdschulen statt. Als Kursformen werden meist Abend-, Wochenend-, dreiviertel Jahres- und Intensivkurse angeboten. Die Inhalte der Ausbildung umfassen theoretische und praktische Themen rund um Wildbiologie, Jagdpraxis, Brauchtum, Waffenkunde, Wildbrethygiene und Jagdrecht. Außerdem wird der sichere Umgang mit der Waffe und die Schießfertigkeit trainiert.
„Im vergangenen Jahr hat sich ebenfalls ein besonders erfreulicher Trend fortgesetzt – der Altersdurchschnitt liegt weiterhin zwischen 37 und 38 Jahren und wir konnten wiederholt 22 Prozent Frauen bei den Prüfungen begrüßen. Das ist ein Gewinn für unser verantwortungsvolles Handwerk“, sagt Dr. Wellershoff.
Hintergrund:
Dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJV ist ab dem 01.01.2009 mit Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg auf Grundlage von § 24 Abs. 5 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung übertragen worden (Beleihung).
Im Rahmen der Jägerprüfung sollen die Prüflinge den Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten erbringen, die für eine ordnungsgemäße Jagdausübung notwendig sind (§ 1 Abs. 3 JPO). Der Inhalt von Ausbildung und Prüfung wird dabei maßgeblich durch die Jägerprüfungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan vorgegeben.
ljv-brandenburg.de/interesse-am-jagdschein-weiterh…
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Petition gegen Drückjagd in Kleinmachnow
22.01.2024
Pressemitteilung von: Bündnis für Wildtierrespekt
(openPR) Das Bündnis für Wildtierrespekt hat am...Petition gegen Drückjagd in Kleinmachnow
22.01.2024
Pressemitteilung von: Bündnis für Wildtierrespekt
(openPR) Das Bündnis für Wildtierrespekt hat am Samstag, 20. 01. 2024 eine Petition gestartet, um weitere Drückjagden auf Wildschweine im Kleinmachnower Ortsgebiet zu verhindern.
Im Hinblick auf die derzeitige Ausarbeitung neuer Jagdpachtverträge werden die Bürgermeister der Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf aufgefordert, sich für ein ethisch vertretbares und für Anwohner und Haustiere sicheres Wildtiermanagement einzusetzen, um die Anzahl der im innerörtlichen Waldgebiet lebenden Wildschweine zu begrenzen. Das Bündnis spricht sich klar gegen eine mögliche Sondergenehmigung für die Jagd in befriedeten Bereichen aus. Zudem fordert das Bündnis mehr Aufklärung der Anwohner sowie die Sicherung von Spielplätzen gegen Wildschweine.
Anlaß ist eine im November 2023 unangekündigt im Ort durchgeführte Drückjagd auf Wildschweine, die viele Anwohner verstört hat.
Die Petition konnte an zwei Tagen bereits über 350 Unterschriften sammeln.
weact.campact.de/petitions/kleinmachnow-druckjagde…
Hier der genaue Wortlaut der Petition:
Kleinmachnow: Drückjagden stoppen!
* Keine Sondergenehmigung für die Jagd in innerörtlichen Bereichen
* Keine Durchführung von Drück- und Treibjagden, Drohnen-, Bogen- und Fallenjagden
* Keine Erhöhung des Abschussplans
* Umsetzung von wirkungsvollen Vergrämungskonzepten
* Vertragsschließung nur mit Jagdpächtern, die für eine ethische Grundhaltung zum Tier eintreten
* Durchsetzung der bestehenden Vorschriften durch das Ordnungsamt wie Überwachung des Fütterungsverbotes von Wildtieren
* Sicherung von Spielplätzen durch Zäune
* Waid- und tierschutzgerechte Jagd
* Umfassende und regelmäßige Aufklärung der Einwohner
Warum ist das wichtig?
Am 14.11.2023 fand in Kleinmachnow eine Drückjagd statt. Viele Anwohner mussten diese Tierqual miterleben.
Zum 1.4.2024 werden neue Jagdpachtverträge geschlossen. Die Jagdgenossenschaft Kleinmachnow und Stahnsdorf plant, die Jagd auf Wildschweine zu verschärfen. Dazu sollen Fallen- und Drückjagden, Bogenjagd und Jagden mit Drohnen und eine Erhöhung des Abschussplans eingesetzt werden.
Anwohner und das Bündnis für Wildtierrespekt fordern, dass die Jagd in Kleinmachnow nach ethischen Grundsätzen tierschutzgerecht durchgeführt wird und zukünftig der Tierschutz in den Mittelpunkt der Maßnahmen zum Wildtiermanagement gestellt wird.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Übergabe an die Bürgermeister von Kleinmachnow und Stahnsdorf
Jagdgenossenschaft Kleinmachnow und Stahnsdorf
Leitung des Südwestkirchhofs Stahnsdorf
Forstamt Grunewald
www.openpr.de/news/1256659/Petition-gegen-Drueckja…
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Räude bei Wölfen: LfU verschleiert Tatsachen
Abgemagerter und mit Räude befallener Wolf bei Rietz- Neuendorf sorgt für Aufsehen. Vertreter des...Räude bei Wölfen: LfU verschleiert Tatsachen
Abgemagerter und mit Räude befallener Wolf bei Rietz- Neuendorf sorgt für Aufsehen. Vertreter des Landesamtes für Umwelt (LfU) sprechen von angeblichen „Einzelfällen“. Räude kommt jedoch landesweit bei Wölfen vor und ist ansteckend. Bestätigungen gibt es aktuell aus ganz Brandenburg.
22. Januar 2024
(Michendorf, 22. Januar 2024) Bereits Ende Dezember hatte ein Jäger mit seiner Wildkamera einen mit Räude befallenen Wolf im Landkreis Oder- Spree fotografiert. Dieser wurde in der vergangenen Woche stark abgemagert und verendet aufgefunden. Der rbb berichtete. Vertreter des LfU sprechen dabei von „Einzelfällen“, die für eine Population „generell nicht problematisch sind“.
„Was wir hier erleben, ist überzogener und angeblicher Artenschutz auf dem Rücken der Wildtiere und die Missachtung des Tierschutzes. Stark mit Räude befallene Wölfe leiden qualvoll, sind kaum noch in der Lage selbst zu jagen und werden zumeist aus dem Rudel verstoßen“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJV.
Sichtbar schwer erkrankte Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, können von ihren Qualen erlöst werden. „Der Wolf muss ins Brandenburger Jagdgesetz aufgenommen werden, um den aktuellen Bestand aktiv zu managen und Tierleid zu vermeiden. Keiner möchte zusehen, wie an Räude erkrankte Wölfe bei diesen Temperaturen erfrieren oder verhungern“, sagt Dr. Wellershoff. Als Zoonose kann Räude in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen werden.
Dem LJVB wurden und werden zahlreiche Fotos aus ganz Brandenburg – mit Ortsangaben – zugeleitet, auf denen teilweise schwer mit Räude befallene Wölfe zu sehen sind. Es handelt sich demnach nicht um die vom LfU beschriebenen „Einzelfälle“, sondern ein seit Jahren zu beobachtendes und zunehmendes Krankheitsgeschehen.
ljv-brandenburg.de/raeude-bei-woelfen-lfu-verschle…
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Kategorie
Regionalgruppen -
Erstellt
Montag, 16. Juli 2018 -
Gruppen-Admin
Stefan Fügner, Manuela Kern, Zoran