Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten
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Zum Habicht werden
Die lustige Tierwelt und ihre ernste Erforschung (92): Offenbar finden vor allem Frauen Zugang zu den eigensinnigen „Raubvögeln“.
Mit „Raubvögeln“ sind Greifvögel und Eulen gemeint. So haben die Jäger diese Tiere genannt, weil sie meinten, ihnen gehöre alle jagdbare Beute. Die Raubvögel rauben den Jägern ihr Eigentum, weswegen sie abgeschossen werden müssen.
Auf den Abschuss eines Adlers stand bei den naturliebenden Nazis allerdings die Todesstrafe. Auch dem Raubtier Wolf konnten sie einiges abgewinnen. Aber die Nazis gingen nicht so weit, den einzelnen Tieren Personennamen zu geben. Das ist nun anders. Wölfe und Raubvögel sind jetzt für Frauen interessant: eine Herausforderung im direkten Umgang mit ihnen. Dazu müssen die Frauen zuvor eine Jagd- und eine Falknerprüfung bestehen. (weiterlesen)
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Jagdverpachtung Bayern (Landkreis Neu-Ulm)
In Schwaben wird eine Genossenschaftsjagd mit 420 ha neu verpachtet. Submissionstermin gibt es nicht. (weiterlesen)
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„Seehofers Schildbürgerstreich“: Waffengesetz unter Feuer
Das neue Waffengesetz verbietet den Besitz von Magazinen für Langwaffen mit mehr als zehn Schuss Munition.
Genau die hatte der Bund zuvor millionenfach verkauft.
Kritiker werfen Innenminister Horst Seehofer vor, einen Schildbürgerstreich begangen zu haben.
Berlin. Wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in diesem Februar das neue Waffengesetz von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) unterschreibt, gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Hersteller, Händler und Besitzer. Die Bundesregierung setzt damit eine EU-Richtlinie im Kampf gegen Terror um. Vorgesehen ist unter anderem ein Ausbau des deutschen Waffenregisters, um die Herkunft von Schusswaffen leichter zurückverfolgen zu können.
Aber auch die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen wird begrenzt, um deren Nutzung für Terroranschläge zu erschweren. Mit bis zu fünf Jahren Gefängnis kann künftig bestraft werden, wer Magazine für Kurzwaffen mit mehr als 20 Schuss Munition oder Langwaffen mit mehr als zehn Schuss Munition Fassungskapazität besitzt. (weiterlesen)

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Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an
DJV und JGHV sind entsetzt: Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken sollten Jäger keine Hunde mehr in Wolfsgebieten einsetzen. Die Verbände fordern Bund und Länder auf, Rechtssicherheit zu schaffen - Vorbild könnte Schweden sein.
Anfang 2019 hat ein Wolf bei einer Jagd mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Ein Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er nicht von den Hunden abließ. Zeugen haben den Vorgang bestätigt, ein Tierarzt die Bissverletzungen. Nach Angaben des Verteidigers Dr. Heiko Granzin ergibt sich anhand der Aktenlage eine eindeutige Notstandssituation. Der zuständige Staatsanwalt hat nun in einem Telefonat gegenüber dem Verteidiger mitgeteilt, dass der Jäger nach seiner Rechtsauffassung in keinem Fall hätte schießen dürfen - ungeachtet der Notstandslage. Nach Ansicht von Dr. Granzin ist dies „absurd“. (weiterlesen)
Foto: Wikipedia
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Die Serengeti des Nordens
Zwischen mir und dem riesigen Bullen liegen nur knapp 20 Meter. Es bläst ein eisiger Wind aus Osten. Die Temperatur dürfte bei minus 40 Grad liegen. Ich bin viel zu nahe. Der Bulle wird unruhig. Er stapft in meine Richtung und senkt den Kopf, dabei schwingt er seinen massigen Schädel von links nach rechts. Eine Warnung: Ziehe dich zurück, oder ich greife an. Langsam bewege ich mich weg von dem Tier, immer in Blickkontakt. Ich bin ein Idiot, schießt es mir durch den Kopf, ich fotografiere seit 20 Jahren wilde Tiere und mache immer noch denselben Fehler. Michio Hoshino, der berühmte japanische Fotograf, der sich auf die Tierwelt Alaskas spezialisiert hat und auf so tragische Weise 1996 in Kamtschatka ums Leben kam, gab eine ganz eigene Empfehlung für gelungene Aufnahmen wilder Tiere: Man solle ihnen Freiraum geben und sie auf sich zukommen lassen, denn nur dann könne man wirklich gute Bilder schießen und »die Seele der Tiere einfangen«. Wie Recht er doch hat. Also Rückzug. (weiterlesen)

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Wählersuche bei den Bauern: Die AfD will den Wolf jagen
Die AfD versucht, auch Bauern als Wähler zu gewinnen. Deshalb soll es eine „Obergrenze“ für Wölfe geben. Es brauche jedoch mehr „fremdländische Baumarten“.
Der Wolf in Deutschland soll nach dem Willen der AfD bejagt werden. „Wir brauchen Obergrenzen, denn wir brauchen in Deutschland keine 2000 bis 3000 Wölfe“, sagte der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Felser am Montag bei der Vorstellung des forst- und jagdpolitischen Leitbildes der Partei unter dem Titel „Forst-Kultur-Heimat“. Schon jetzt gebe es rund tausend Tiere. Der Wolf sei zwar eine „tolle Wildart“, aber er werde immer zutraulicher, zudem gebe es „verhaltensauffällige Einzelexemplare“. Wölfe seien sehr intelligent und könnten daher auch Schutzzäune von mehr als 1,40 Meter Höhe überwinden. Deswegen müssten Wölfe, die sich auf Haustiere spezialisiert hätten, „prioritär entnommen“ werden, so Felser, der selbst aktiver Jäger ist. Der Wolf müsse ins Bundesjagdgesetz und die Jagdgesetze der Länder aufgenommen werden. Dann sollten regionale Wolfsmanagementpläne mit definierten Obergrenzen entwickelt werden.
Der Wald in Deutschland befinde sich in einer schweren Krise, sagte der bayerische Abgeordnete. Das hänge mit der extremen Dürre oder Trockenheit der vergangenen zwei Jahre zusammen. Sie habe „wahrscheinlich mit dem Klimawandel“ zu tun. (weiterlesen)
Foto: Wikipedia
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Drückjagdangebote 2020 Hessen und Nordrhein-Westfalen (Odenwaldkreis und Euskirchen)
Jetzt schon für November 2020 vormerken:
Die Eifeljagd GMBH & Co KG und die Silva GbR Forstgut Breuberg veranstalten 2 große Drückjagden über 2 Tage.
Am 6.11. und 7.11.2020 eine zweitägige Drückjagd im Landkreis Euskirchen, bei der 4 Schalenwildarten freigegeben sind. (weitere Infos zur Drückjagd in der Eifel)
Am 20.11. und 21.11.2020 eine zweitägige Drückjagd mit 4 Treiben im Odenwaldkreis. Freigabe Schwarzwild und Rehwild (weitere Infos zur Drückjagd im Odenwald)
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Vogelfluch – Grüner Minister lässt OJB von der Kette
Der Landesjagdverband ist empört - Schonzeitaufhebung für Reh- und Rotwild unter dem Deckmantel der ASP widerspricht jeglicher Weidgerechtigkeit!
Michendorf, 20.01.2020. Der Erlass der Obersten Jagdbehörde vom 17. Januar 2020 führt zu erheblichen tierschutzrelevanten Bedenken und Entsetzen der Jägerschaft.
Vor dem Hintergrund des noch immer drohenden Übergriffs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf Deutschland, hat das MLUK – Referat 35, nun bekanntgegeben die Schonzeit für wiederkäuendes Schalenwild bis zum 31.01.2020 auf Antrag auszusetzen und ruft auf, vermehrt Bewegungsjagden durchzuführen. Den Abschuss anderen Wildes als des Schwarzwildes, insbesondere des seitens der Landesforst ungeliebten Reh- und Rotwildes könne man ja dann gleich mit “erledigen”, wenn schon einmal Unruhe im Wald herrsche. Wie bitte ?? (weiterlesen)

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Die Afrikanische Schweinepest kommt nicht zur Ruhe. Allein 20 neue Fälle meldet Polen bei Wildschweinen.
137 neue ASP-Fälle in Polen seit Jahresbeginn
Polen meldet alleine in den vergangenen 7 Tagen weitere 20 Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Wildschweinpopulation. Die meisten positiv getesteten Tiere wurden in der Woiwodschaft Lubuskie gefunden. Zudem trat die Tierseuche im Kreis Nowosolski sowie im Kreis Zielona Gora auf. Auch in der Woiwodschaft Großpolen wurden drei Fälle der Krankheit bestätigt. Seit Jahresbeginn zählt Polen somit schon insgesamt 137 ASP-Fälle.
Laut offizieller Berichte war 2019 für Osteuropa das bisher schlechteste Jahr in Bezug auf die Zahl der ASP-Ausbrüche.(weiterlesen)
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Begehungsschein Angebot Baden-Württemberg (Nördlich Stuttgart)
PLZ 71XXX: langfristige Jagdgelegenheit in attraktivem Revier auf Sau und Reh, für Jäger mit Zeit und Passion, geboten. (weiterlesen)


