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Vorbeugen durch Hygiene

16.08.2024

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde nun auch in Baden-Württemberg nachgewiesen, nach dem Eintrag nach Hessen und Rheinland-Pfalz macht diese Dynamik klar – auch in NRW müssen Jäger sehr wachsam sein und dringend alle Hygiene-Maßnahmen einhalten, um eine Einschleppung zu verhindern.

Der Mensch ist in Europa nach wie vor einer der wichtigsten Überträger des ASP-Virus. Daher gilt es, stets die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten. Denn das Verschleppungsrisiko lässt sich bereits durch einfache Maßnahmen wirksam reduzieren:

Außerhalb von NRW

- Auf Jagdreisen in ASP-Gebiete verzichten!

- Auf keinen Fall erlegte Sauen aus ASP-Gebieten in die Heimat mitnehmen!

- Bei der Anfahrt im eigenen Fahrzeug in ASP-Regionen ist der Wagen bereits vor der Rückfahrt gründlich zu reinigen

– eine Unterboden-Wäsche ist dabei Pflicht!

Zwischen Rhein und Weser

- Jedes Stück Fallwild, jede verunfallte Sau sowie auch jede als krank erlegte Sau sollte beprobt werden, um einen Eintrag frühestmöglich zu erkennen !

Je früher ein Ausbruch erkannt wird, desto schneller kann er getilgt werden!

Reduktion der Population zur Vorbeugung

In Sauen-Populationen kann das Krankheitsgeschehen bei einer geringen Dichte durch die begrenzte Kontaktmöglichkeit untereinander abreißen. Daher sollte man generell einen Grundbestand von weniger als einer Sau auf 100 ha anstreben.

- Erlegte Sauen dürfen grundsätzlich nicht auf offenen Trägern, sondern nur in aus- laufsicheren Wildwannen (oder entsprechenden Behältern) transportiert werden.

- Bei Drückjagden Aufbrüche zentral entsorgen!

- Zentrale Aufbruchplätze nach Nutzung soweit möglich desinfizieren!

- An Wildkammern und bei größeren Bewegungsjagden sind ebenfalls (Konfiskat)Aufbruch-Tonnen erforderlich.

- Nach Kontakt mit toten oder erlegten Sauen muss man seine Hände vor Verlassen des Reviers waschen und desinfizieren!

- Besonders in ASP-Gebieten, jedoch auch generell, ist es zusätzlich empfehlenswert die Kleidung zu wechseln und anschließend bei mindestens 60 °C zu waschen.

- Schuhe/Stiefel müssen vor Verlassen des Reviers gewechselt und unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden.

Zur Desinfektion von Gerätschaften nach dem Aufbrechen und Versorgen von Wild (Messer, Scheren, Sägen, Bergehilfen u. Ä.) eignet sich etwa Virkon S©. Eine Desinfektion kann aber nur wirken, wenn zuvor eine Reinigung stattgefunden hat (grober Schmutz muss entfernt werden, bevor das Mittel auf der Fläche wirken kann).

- Einwirkzeiten müssen unbedingt eingehalten werden.

- Jagdhunde sind nach der Jagd gründlich zu säubern.

- Selbstverständlich dürfen keine rohen Fleisch- und Wurstwaren aus ASP-betroffenen Gebieten und ihrem Nahfeld mitgebracht und in der Landschaft entsorgt werden

– komplettes Verzehren ist die beste Vorbeugung!

Jeder Jäger ist aufgerufen, durch das Einhalten dieser einfachen Hygieneregeln mit gutem Beispiel voranzugehen, um große Schäden für die Sauen-Population und Hausschweinbestände in der eigenen Region zu verhindern!

Dr. Luisa Fischer, Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung

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Polizeigewerkschaften für Verbot aller Messer

13.08.2024 

Polizeigewerkschaften loben die Pläne von Innenministerin Faeser für weitere Messerverbote. Die Reaktionen aus den Ampelparteien sind gemischt: Die Grünen unterstützen den Vorstoß, die FDP sieht ihn kritisch - ebenso wie der Jagdverband.

Polizeigewerkschaften haben die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgeschlagene Verschärfung des Waffenrechts begrüßt. Diese sei ein erster Schritt, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, der Bild-Zeitung. "Aber wir sollten weitergehen. In Deutschland muss sich niemand bewaffnen." Es sei Zeit, über ein allgemeines Messerverbot nachzudenken.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, sagte dem Blatt, zu einer Verschärfung könne auch ein generelles Messerführverbot in der Öffentlichkeit gehören.    (weiterlesen)

 

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Jagd auf den Wolf: Die Folgen der Gerichtsurteile

Josef Koch 7.08.2024 

Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes führen vor allem bei Umweltschützern zu falschen Schlüssen. Das sind die Fakten. Die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofes und die gekippte Wolfsverordnung in Bayern erwecken den Eindruck, dass ein Abschuss von Wölfen nicht mehr möglich ist. Zumindest wollen das Natturschützer glaubhaft machen. Doch so ganz stimmt das nicht. Was jetzt die Rechtslage ist.

Ist mit den beiden Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) der Wolfsabschuss EU-weit gestoppt?

Nein. Der Abschuss von Problemwölfen bleibt weiter in Ausnahmefällen möglich. Allerdings muss er sehr gut begründet werden. Eine generelle Jagd des Wolfes ist wegen des hohen Schutzstatus allerdings wie bisher schon nicht erlaubt. (weiterlesen)

 

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Jagdhundeschule Anja Schmitz neu in Reifferscheid/Rheinland-Pfalz

Vielleicht kennt der ein oder andere Jagdhundeführer mich noch unter den Namen

Jagdhundeschule Schuster aus Nordrhein-Westfalen, 53343 Wachtberg.

Nach meinem Umzug in die Eifel, Nähe Nürburgring und Heirat betreibe ich nun meine Jagdhundeschule in Reifferscheid direkt bei Adenau.

Mein Schwerpunkt in der Hundeausbildung liegt weiterhin auf Unterordnung. Ja, Unterordnung, das Wort alleine löst bei manch einem Hundeführer Unbehagen aus. Es wird doch schnell mit Drill und Härte in Verbindung gebracht.

Doch hier geht es nicht um veraltete, tierschutzwidrige Unterordnungsübungen, sondern um einen zuverlässigen Gehorsam für den Alltag als Familienhund und für alle weiteren Arbeitsbereiche oder Beschäftigungen des  Hundes. Erst Gehorsam, dann Bespaßung!   (weiterlesen)

 

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Wolfsangriffe auf Kinder in den Niederlanden

2.08.2024 

2015 waren in den Niederlanden erstmals nach 150 Jahren wieder Wölfe aufgetaucht. Das Heuvelrug-Gebiet ist ein Wald bei Utrecht, der bei Wanderern, Radfahrern und Läufern sehr beliebt ist. Dort kam es in den letzten Wochen zu mehreren Übergriffen auf Menschen und Hunde: Zuvor war es zu mehreren "beunruhigenden" Vorfällen mit einem Wolf gekommen, bei denen auch ein Kind gebissen wurde. Ende Juli hatte demnach ein "großes Tier", bei dem es sich vermutlich um einen Wolf handelte, ein Kind in der Nähe des kleinen Dorfes Austerlitz (ca.16 km östl. von Utrecht) umgestoßen. Das Kind blieb unverletzt. Schon Mitte Juli war dort ein junges Mädchen auf einem Schulausflug gebissen worden. Ein DNA-Test ergab, dass es sich bei dem Tier um einen Wolf handelte. Anfang Juli hatte zudem eine Frau berichtet, dass ihr Pudel von einem Wolf getötet worden sei. Die Provinz Utrecht ruft nun "alle Besucher dazu auf, beim Besuch des Heuvelrug-Gebietes äußerst vorsichtig zu sein. Es wird dringend davon abgeraten, diese Wälder mit kleinen Kindern zu besuchen." Die Behörden gehen davon aus, dass es sich um denselben Wolf handelt, der bereits in die Vorfälle mit dem anderen Mädchen und einem Hund verwickelt war. Wolfsexperten zufolge zeige das Tier ein "atypisches und beunruhigendes Verhalten".  (weiterlesen)

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Sicherheit bei der Jagd - Durchführung einer Erntejagd: Das müssen Jäger jetzt wissen

18.07.2024

Die SVLFG hat die UVV Jagd angepasst, um mehr Flexibilität und Sicherheit bei Erntejagden zu gewährleisten.

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd bezüglich der Erntejagden durch die SVLFG wurde angepasst. Die bisherigen Formulierungen wurden teilweise so gelesen, dass bei Erntejagden aus Sicherheitsgründen zwingend erhöhte Stände oder Sitze zur Schussabgabe eingesetzt werden müssten, erklärt das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung dazu. Die SVLFG habe durch die Anpassung der UVV nun klargemacht, dass das nicht der Fall ist.

Erntejagden ohne zwingende Erhöhung: Neue Spielräume für Schützen

In § 3 der UVV Jagd wird gefordert: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Weiter hieß es dort bisher: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Da es auch andere Möglichkeiten gibt, dieses Schutzziel zu erreichen, lautet der neu formulierte Hinweis laut SVLFG wie folgt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“ Durch die neue Formulierung hat der Schütze laut SVLFG einen erweiterten Handlungsspielraum. Der Stellenwert der erhöhten jagdlichen Einrichtung mit Beschränkung der Schussentfernung bei Erntejagden bleibe in seiner Wirkung weiterhin bestehen. (weiterlesen)

 

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EuGH-Urteil zum Wolf ist ein Weckruf

Nach der jüngsten Entscheidung des höchsten EU-Gerichts zum Beutegreifer ist ein aktives Management, wie es von Österreich und Frankreich praktiziert wurde, nicht mehr möglich

15.7.2024

In Österreich wurden 2022 und 2023 zwölf Problemwölfe von den Behörden abgeschossen. In Frankreich wurden 2023 gezielt 209 Wölfe getötet. Diese Zahl entspricht 19 Prozent des Bestands des Beutegreifers in Frankreich. Österreich und Frankreich praktizieren ein aktives Management der Populationen. Sobald Wölfe, die Nutz- oder Weidetiere gerissen haben, identifiziert sind, werden in den beiden Nachbarländern die Behörden aktiv und „entnehmen“ Problemwölfe. Diese Wolfs-Politik, wie sie in Frankreich und Österreich seit Jahren mit viel Erfolg praktiziert wurde, gerät nun auf die abschüssige Bahn.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat letzte Woche ein Urteil zu einem Schadwolf in Österreich gesprochen, der allein 20 Schafe in Tirol gerissen hatte, bevor er von den Behörden getötet wurde. Das höchste EU-Gericht legt jetzt die Latte für den behördlichen Abschuss noch einmal deutlich höher. Die Behörden dürfen nicht mehr Almen, also Wiesen in den Hochlagen der Alpen, pauschal als nicht schützbar ausweisen. Bevor der Jäger mit Genehmigung der österreichischen Behörden auf einen Schadwolf anlegen darf, muss vielmehr künftig nachgewiesen werden, dass ein Schutz der Weidetiere mit Zäunen oder Hirten nicht möglich sei.

Auf die gesamte EU anwendbar (weiterlesen)

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Auswilderung: Vom Vorzeigeprojekt zum Sorgenkind

Das Gezerre um die zotteligen Schwergewichte der Wisente ist ein Paradebeispiel für die Probleme, die die (Wieder-)Ansiedlung großer Landsäuger schafft

Seit gut zehn Jahren erregen die Wisente am Rothaarsteig die Gemüter und beschäftigen fast ebenso lange die Gerichte. Die jüngste Runde hat nun der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingeläutet. Er hat beim Verwaltungsgericht Arnsberg einen Eilantrag auf Erlassung einer Freilassung der Wildrinder per einstweiliger Anordnung gestellt. Dabei hat alles so hoffnungsvoll begonnen. Politiker aller Ebenen vom Bürgermeister über den Landrat und Minister bis hin zum Ministerpräsidenten sonnen sich im Glanz des in Westeuropa einmaligen Auswilderungsprojektes. Für die Kommunalpolitiker vor Ort ist der Artenschutz ein Mittel des Regionalmarketings und der Tourismusförderung. Wisente seien Staatsräson in der Region, stellt die Wochenzeitung „Die Zeit“ fest.

 Gut 4.300 Hektar des Sayn-Wittgensteinschen Besitzes sollen als Lebensraum dienen. Die Neuankömmlinge aber halten sich nicht an Grenzen und wechseln immer wieder in den Hochsauerlandkreis. Massiv schälen sie dort in privaten und öffentlichen Wäldern die Rinde von Buchen. Spätestens als unter dem grünen Landesumweltminister Johannes Remmel, der seinen Landtagswahlkreis in Siegen-Wittgenstein hatte, die braunen Kolosse in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden, lässt das Jäger aufhorchen. Sie argwöhnen, die Schädigungen könnten einmal ersatzpflichtiger Wildschaden werden. Derweil klagen die privaten Waldeigentümer durch alle Instanzen, letztlich erfolgreich.

Für den Verein „abgeschlossen“ und „beendet“

Mit dem letzten Urteil beginnt ein Gezerre um Schuldzuweisungen und Zuständigkeit. Denn dem Projekt-Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein drohen fortan massive Schadensersatzforderungen, denen er nicht gewachsen ist. Er erklärt kurzerhand das Wiederansiedlungsprojekt für „abgeschlossen“, seine Aufgabe für „beendet“, die Wisentherde damit für herrenlos, beantragt Insolvenz und löst sich auf. (weiterlesen)
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„Schikanös“ und „Fehlurteil“: So bewerten Juristen das Waffen-Verbot für AfD-Mitglieder

03.07.2024

AfD-Mitglieder müssen ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in zwei parallelen Verfahren entschieden und damit die Klagen von Partei-Mitgliedern abgewiesen, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz aberkannt worden war. Verwaltungsrechtler Dietrich Murswiek hält den Vorgang für „schikanös“, Rechtsanwalt Ralf Höcker spricht gegenüber NIUS sogar von einem „Fehlurteil“.

Obwohl die AfD nicht verboten ist, dürfen ihre Mitglieder keine Schusswaffen besitzen – weil die Partei vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurde. „Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, führt – unabhängig von deren politischer Ausrichtung – regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder“, heißt es in einer Mitteilung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.

Entzug des Waffenscheins „dient allein der Schädigung der Partei“ (weiterlesen)

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Waffe weg wegen AfD-Mitgliedschaft? Ein solcher Generalverdacht ist eines Rechtsstaates unwürdig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entzieht einem Ehepaar die Waffenbesitzkarten. Als Begründung reicht die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom Verfassungsschutz als «Verdachtsfall» eingestuft wird.

Fatina Keilani, Berlin 4.7.2024

Nancy Faeser macht Ernst. Erst vor wenigen Monaten hatte die deutsche Innenministerin weitere Verschärfungen ihres «Massnahmenpakets gegen rechts» angekündigt, die jeden Demokraten sorgenvoll stimmen mussten. Nun sind erste Effekte zu sehen. Sie fügen sich in ein beunruhigendes Gesamtbild. Ein blosser Verdacht solle laut Faeser künftig für den Entzug des Waffenscheins oder der Waffenbesitzkarte reichen, berichtete die NZZ im vergangenen Februar. Legaler Waffenbesitz solle also enden, wenn jemand Mitglied einer Vereinigung sei, die vom Staat als rechtsextremistischer «Verdachtsfall» eingestuft werde – egal wie zuverlässig diese Person individuell auch sein möge. Genau dieser Fall ist jetzt eingetreten. Ein Ehepaar soll wegen seiner AfD-Mitgliedschaft seine Waffen abgeben; die erforderliche Zuverlässigkeit wurde den Eheleuten aberkannt. Der Mann besitzt 197 Waffen, die Frau 27, alle sind eingetragen und legal. Als die zuständige Behörde registrierte, dass die beiden in der AfD sind, entzog sie ihnen die waffenrechtliche Erlaubnis und forderte beide auf, Waffen und Munition abzugeben. Gegen den Bescheid klagten beide – und unterlagen.

Kein Grundrechtseingriff ohne Gesetz (weiterlesen)

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